Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Rechtschutz
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Rechtschutz

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Dexi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.06.2006
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 09.07.06, 09:42    Titel: Rechtschutz Antworten mit Zitat

Hallo,
mal angenommen, ein Anwalt hat für eine Klage eine Deckungszusage erhalten. Er hat die Klage auch schon eingereicht, aber noch nicht die Kosten dafür bei der Rechtschutz.

Die erste Klage wird abgewiesen, der Anwalt muß nochmal klagen. Im Grunde verfolgt er also dasselbe Klageziel, jedoch sind die Begründungen der Klagen etwas differenziert.

a) Bekommt der Anwalt unter genannten Umständen beide Klagen bezahlt. ?
b) Kann ein Anwalt seine Kosten für die Klage auch erst am Ende des Klage- bzw.
des Verfahrens einreichen. ?

Vielen lieben Dank
dexi
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Nörgler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.05.2006
Beiträge: 532

BeitragVerfasst am: 12.07.06, 13:43    Titel: Re: Rechtschutz Antworten mit Zitat

Dexi hat folgendes geschrieben::
a) Bekommt der Anwalt unter genannten Umständen beide Klagen bezahlt. ?


Bestimmt. Wenn nicht von der Rechtsschutzversicherung, dann vom Mandanten. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Eifeler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 13.07.06, 07:49    Titel: Re: Rechtschutz Antworten mit Zitat

Dexi hat folgendes geschrieben::
a) Bekommt der Anwalt unter genannten Umständen beide Klagen bezahlt. ?
b) Kann ein Anwalt seine Kosten für die Klage auch erst am Ende des Klage- bzw.
des Verfahrens einreichen. ?


a.) Das kommt auf die erteilte Deckungszusage an. In der Regel ist es so das eine Deckungszusage für die ersten beiden Instanzen gegeben wird.
b.) Arbeitet Ihr Anwalt zum Pauschalpreis? Oder warum kann er bereits bei Klageeinreichung die Kosten beziffern? Soweit ich weiß hängt das Honorar des Anwalts vom Streitwert ab und der wird durch das Gericht festgelegt. Außerdem weiß doch der Anwalt heute noch gar nicht wie hoch sein Aufwand insgesamt sein wird.
_________________
##################
Viele Grüße Eifeler
##################

Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.