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Hallo,
mal angenommen, ein Anwalt hat für eine Klage eine Deckungszusage erhalten. Er hat die Klage auch schon eingereicht, aber noch nicht die Kosten dafür bei der Rechtschutz.
Die erste Klage wird abgewiesen, der Anwalt muß nochmal klagen. Im Grunde verfolgt er also dasselbe Klageziel, jedoch sind die Begründungen der Klagen etwas differenziert.
a) Bekommt der Anwalt unter genannten Umständen beide Klagen bezahlt. ?
b) Kann ein Anwalt seine Kosten für die Klage auch erst am Ende des Klage- bzw.
des Verfahrens einreichen. ?
a) Bekommt der Anwalt unter genannten Umständen beide Klagen bezahlt. ?
b) Kann ein Anwalt seine Kosten für die Klage auch erst am Ende des Klage- bzw.
des Verfahrens einreichen. ?
a.) Das kommt auf die erteilte Deckungszusage an. In der Regel ist es so das eine Deckungszusage für die ersten beiden Instanzen gegeben wird.
b.) Arbeitet Ihr Anwalt zum Pauschalpreis? Oder warum kann er bereits bei Klageeinreichung die Kosten beziffern? Soweit ich weiß hängt das Honorar des Anwalts vom Streitwert ab und der wird durch das Gericht festgelegt. Außerdem weiß doch der Anwalt heute noch gar nicht wie hoch sein Aufwand insgesamt sein wird. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
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