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welche haftpflicht versicherung?
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 10.07.06, 08:19    Titel: welche haftpflicht versicherung? Antworten mit Zitat

A will in urlaub fahren. zwecks laderaum erweiterung baut er die rückbank aus seinem pkw.
für die zeit des urlaubs möchte er diese in seinem kellerraum lagern.

da er seinen eigenen kellerraum erst noch öffnen muss, lehnt er die rückbank an eine andere tür. die rückbank fällt um und beschädigt hierbei die tür.

PHV oder KFZ haftpflicht ?



ps
das kfz stand verschlossen auf der strasse.
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 10.07.06, 08:23    Titel: Antworten mit Zitat

wenn daß fahrzeug bereits wieder verschlossen ist, ist das eigentliche entladen (und damit das kfz-risiko) bereits abgeschlossen. damit ist die PHV zuständig.
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 10.07.06, 08:24    Titel: Re: welche haftpflicht versicherung? Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::
A will in urlaub fahren. zwecks laderaum erweiterung baut er die rückbank aus seinem pkw.
für die zeit des urlaubs möchte er diese in seinem kellerraum lagern.

da er seinen eigenen kellerraum erst noch öffnen muss, lehnt er die rückbank an eine andere tür. die rückbank fällt um und beschädigt hierbei die tür.

PHV oder KFZ haftpflicht ?



ps
das kfz stand verschlossen auf der strasse.



PHV würde ich sagen, da es nicht wirklich direkt etwas mit dem Be- oder Entladen des KfZ zu tun hat...
Anders wäre es, wenn er die Bank oben noch gegen das eigene Auto gelehnt hätte, es dann umgekippt und auf ein anderes Auto oder sonstwas anderes gefallen wäre...

Grüßle!
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 10.07.06, 08:25    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
wenn daß fahrzeug bereits wieder verschlossen ist, ist das eigentliche entladen (und damit das kfz-risiko) bereits abgeschlossen. damit ist die PHV zuständig.



Mist! Schneller... Lachen Sehr glücklich

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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 10.07.06, 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

im vorliegenden fall hat die phv erstmal eine regulierung abgewiesen und auf die kfz- vers. verwiesen.
begründung: rückbank ist kfz bestandteil.


@ dookie

der gefällt mir

Zitat:
Anders wäre es, wenn er die Bank oben noch gegen das eigene Auto gelehnt hätte, es dann umgekippt und auf ein anderes Auto oder sonstwas anderes gefallen wäre...



....ich stell mir grad vor, wie das eigene auto umkippt. Lachen Lachen
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 10.07.06, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

nur weil es ein kfz-bestandteil ist??
sehr gewagt...
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 10.07.06, 09:04    Titel: Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::
im vorliegenden fall hat die phv erstmal eine regulierung abgewiesen und auf die kfz- vers. verwiesen.
begründung: rückbank ist kfz bestandteil.


@ dookie

der gefällt mir

Zitat:
Anders wäre es, wenn er die Bank oben noch gegen das eigene Auto gelehnt hätte, es dann umgekippt und auf ein anderes Auto oder sonstwas anderes gefallen wäre...



....ich stell mir grad vor, wie das eigene auto umkippt. Lachen Lachen


Sehr glücklich Ups, leicht vertippt, hätte mir den Text vielleicht doch nochmal durchlesen sollen Verlegen

Naja, ich geh mal davon aus, dass du weißt wie es gemeint war... Winken

Die Begründung der Versicherung halte ich jedoch trotzdem nicht gerade für sehr einleuchtend...
Das hieße ja; wenn ich mit einem Radkreuz einen Schaden mache,
dann ist das über die KfZ-Haftpflichtversicherung gedeckt obwohl ich es,
sagen wir mal "nur gerne regelmäßig Sonntags im Park spazieren trage"...? Geschockt

Hört sich für mich ziemlich nach Schwachfug an...

Grüßle!
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 10.07.06, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Dookie82 hat folgendes geschrieben::
Die Begründung der Versicherung halte ich jedoch trotzdem nicht gerade für sehr einleuchtend...
Das hieße ja; wenn ich mit einem Radkreuz einen Schaden mache,
dann ist das über die KfZ-Haftpflichtversicherung gedeckt obwohl ich es,
sagen wir mal "nur gerne regelmäßig Sonntags im Park spazieren trage"...? Geschockt

Ein Radkreuz ist aber eindeutig Werkzeug und nicht KFZ-Bestandteil.
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 10.07.06, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Dookie82 hat folgendes geschrieben::
Die Begründung der Versicherung halte ich jedoch trotzdem nicht gerade für sehr einleuchtend...
Das hieße ja; wenn ich mit einem Radkreuz einen Schaden mache,
dann ist das über die KfZ-Haftpflichtversicherung gedeckt obwohl ich es,
sagen wir mal "nur gerne regelmäßig Sonntags im Park spazieren trage"...? Geschockt

Ein Radkreuz ist aber eindeutig Werkzeug und nicht KFZ-Bestandteil.



Och Mensch, dann eben die komplette Rückbank, weil es im Park so wenig Sitzmöglichkeiten gibt. Auf den Arm nehmen
Oder ein Fahrradchopper mit Autoreifen... ist das dann auch ein Fall für die KfZ-Haftpflicht? Lachen

Grüßle!
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Kormoran
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 11.07.06, 08:50    Titel: Antworten mit Zitat

„Einleuchtend“ wäre die Sichtweise der Versicherung unter der Annahme, dass beide Versicherungen beim selben Versicherer abgeschlossen sind und die eine im Schadenfall hochgestuft werden kann, die andere nicht. Winken
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Herzliche Grüße
Kormoran
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 11.07.06, 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

Fazit

um den angesprochenen schwierigkeiten aus dem weg zu gehen würde oberlehrer bömmel sagen:" da stelle mer uns janz dumm und sagen et war das fahrrad "
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 11.07.06, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::
um den angesprochenen schwierigkeiten aus dem weg zu gehen würde oberlehrer bömmel sagen:" da stelle mer uns janz dumm und sagen et war das fahrrad "

... und beschäftigen uns dann nächste Woche im Strafrechtsforum mit dem Ermittlungsverfahren und dem möglichen Strafrahmen für den Versicherungsbetrug! Sehr böse
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 11.07.06, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
J_Denver hat folgendes geschrieben::
um den angesprochenen schwierigkeiten aus dem weg zu gehen würde oberlehrer bömmel sagen:" da stelle mer uns janz dumm und sagen et war das fahrrad "

... und beschäftigen uns dann nächste Woche im Strafrechtsforum mit dem Ermittlungsverfahren und dem möglichen Strafrahmen für den Versicherungsbetrug! Sehr böse


sehe ich nicht so. versichert ist das schadensereignis auf alle fälle. die frage ist nur über welche haftpflichtversicherung.

Zitat:
Versicherungsbetrug. Wer eine gegen Untergang, Beschädigung, Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, Verlust oder Diebstahl versicherte Sache beschädigt, zerstört, in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt, beiseite schafft oder einem anderen überläßt, um sich oder einem Dritten Leistungen aus der Versicherung zu verschaffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Vgl. § 265 Strafgesetzbuch.


ausserdem würde ich den tatbestand des versicherungsbetrug nicht verwirklicht sehen.
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Kormoran
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 11.07.06, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
sehe ich nicht so. versichert ist das schadensereignis auf alle fälle. die frage ist nur über welche haftpflichtversicherung.
Ist zwar so sicherlich zutreffend, meiner Ansicht nach aber keine Rechtfertigung dafür, die Sachverhaltsdarstellung dahingehend abzuändern, dass der Schaden einer Versicherung eindeutig zugeordnet werden kann.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 11.07.06, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

genau so ist es.

falsche angaben, obliegenheitsverletzung, kein versicherungschutz, ggf. rückforderung angefallener kosten und u.u. kündigung des vertrages.

ich weiß, viele vertreter gehen davon aus, daß es "eh nicht geprüft wird" oder "sowieso keiner merkt"... aber es kommt auch oft genug vor, daß solche falschen schilderungen auffliegen. der vertreter weiß dann natürlich von nichts, der kunde ist ja für seine angaben selbst veranwortlich...

und ich persönlich finde einen vertreter, der mit sochen mittlen arbeitet auch nicht wirklich seriös...was soll ich dem verteter noch glauben, wenn er schon seine eigene firma anlügt oder mir tipps gibt, wie ich seinen brötchengeber bescheisse? ab welchem zeitpunkt fängt er dann an, mich zu bescheissen...?
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