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Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 10.07.06, 15:03 Titel: Guthaben nach aufenthalt im pflegeheim!
Erblasserin verstirbt am 27.10.2003 ist seit 06/2000 ein Pflegefall nach Schlaganfall u. Hirnblutung, lebte vom Ehemann getrennt! 2 Kinder vorhanden, Tochter bezahlte die Beerdigungskosten, da laut Betreuer keine vermögen vorhanden ist, der ehemann bezahlte nichts zur beerdigung, ihm war dies egal!
LWV hatte keine forderungen da kein erbe ( + / - ) zum todeszeitpunkt vorhanden war, deshalb wurde auch kein erbe ausgeschlagen.
jetzt erhielt die tochter einen kontoauszug mit einem guthaben von ca. 10.000€ , dies ist vermutlich aus einer lebensversicherung!
wie muss man vorgehen um das geld zu erhalten, besteht noch anspruch vom LWV,
kann jetzt nach knapp 2 1/2 jahren noch der "Erbschein" beantragt werden, stehen alle erben darauf, erfahren alle erben davon. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Der Betreuer kann nichts dafür. Wenn eine Versicherung beitragsfrei ist, taucht sie nicht auf dem Kontoauszug auf, und die Betreute selbt konnte ja keine Auskunft geben.
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 11.07.06, 09:01 Titel:
in erbrecht/schenkungsrecht ist der selbe threat, da er mit beidem etwas zu tun hat.
eventuell kann dort weiter gepostet werden falls noch etwas "betreuungsrechtmäßiges ist". _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
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Die zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter, die Verordnung der europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamelbonbons aber exakt 25911 Wörter.
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