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Verfasst am: 12.07.06, 20:30 Titel: Wer zahlt die Pflege bei ehepartner der verstorbenen Mutter?
Hallo,
Habe vor zwei Tagen erfahren, das meine Mutter letztes Jahr im September ihren Lebensgefährten geheiratet hat. Sie ist seit Jahren in phsychilogischer Behandlung. Nun hat sie Krebs im Endstdium und die Ärzte geben Ihr nur noch wenige Wochen. Nun meine Frage, müssen die Volljährigen Kinder für den Mann meiner Mutter finanziell aufkommen?? Er selbst bekommt nur eine minimale Rente. Wenn er zum pflegefall werden sollte können die Kinder herangezogen werden, dieses zu zahlen???
Es handelt sich eigentlich um einen fremden Mann. Ich habe den Verdacht, das die Hochzeit nur erfolgte das er abgesichert ist. Er würde ja dann Witwerrente bekommen.
Und da meine Mutter nachweisbar phsychiologisch betreut wurde, bin ich mir nicht sicher, ob sie in diesen Fall geschäftsfähig war.
Bitte um dringende Antwort.
Vielen Dank
peg bundy
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 12.07.06, 20:55 Titel:
Zu heiraten kurz vor dem Tod, damit ein netter Freund oder Bekannter danach eine Witwenrente bekommt, kommt öfter vor. Gesetzliche Gegengründe kenne ich keine.
Dennoch seid ihr allesamt nicht mit dem neuen Mann der Mutter verwandt, nur verschwägert. Ihr dürft also vor einem Strafgericht eine Aussage gegen ihn verweigern, Unterhalt zahlen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch müsst ihr für ihn aber nicht.
Auch nicht nach allen Sozialegesetzbüchern. Außer, er hat einen von euch an Kindes statt angenommen, also adoptiert:-)
Der wäre dann mit ihm gradlinig verwandt und demnach unterhaltsverpflichtet.
Nein adoptiert wurde keiner, da alle Kinder ja bereits erwachsen sind.
Wie ist das mit der geschäftsfähigkeit?
Da sie ja lange Jahre auch in divesen Kliniken untergebracht war. Sie hat über Jahre starke Medikamente bekommen.
Können die Kinder in so einem Fall die Gültigkeit der Ehe anfechten?
Würde Er denn überhaupt die Witwerrente erhalten, da die Ehe ja noch keien 12 Monate besteht?.
Er hatte sich geäußert, das sie mindestens bis September noch am Leben bleiben soll, dann wäre er abgesichert.
Was ich persönlich als riesen Schw.... ansehe.
Vielen Dank ersteinmal für die schnelle Antwort
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 12.07.06, 21:51 Titel:
Adoptieren kann man auch erwachsene Kinder. Z.B., um sie zu Erben zu machen oder ihnen den eigenen Adelstitel zu vermachen.
Hieße ich also "Graf von Hohenstedt", könnte ich den 30jährigen Schorsch Meier adoptieren für lau oder fur 30.000,- Euro, um ihn zu adeln.
Wenn ihr dem Ehemann der Mutter die Wittwerrente nicht gönnt - weshalb auch immer -, dann könnt ihr versuchen, die Eheschließung anzufechten.
Dies ist nicht einfach. Denn schon der beurkundende Standesbeamte ist beauftragt, herauszufinden, ob sie die Ehe aus freiem Willen eingeht. Ein späterer gegenteiliger Befund wird es aso immer schwer haben.
Was also soll das Tohuwabohu? Sie hat einen Mann geheiratet, den ihr nicht leiden könnt, den sie aber mochte, oder zumindest dachte, dass sie es täte.
Lasst ihr also in Gottes Namen ihren Willen, zahlen müsst ihr deshalb keinen Cent mehr.
Oder geht es euch um die Erbschaft? Nun, vielleicht hat sie den Mann geliebt und wollte ihm etwas vererben. Und euch weniger
Ihr Wille geschehe. Euch bleibt der Pflichtteil. Gruß aus Berlin, Gerd
Es geht nicht ums Erbe.
Ich wollte halt lediglich wissen wie die Sachlage in solch einem fall ist.
Da er alle kommenden Kosten komplett abwälzen will. Womit wir als Kinder auch kein Problem haben.
Er will/wollte lediglich seine finanzielle Absicherung.
Ich will halt einfach wissen, wie die Rechtslage ist.
Habe auf gar keine Fall vor, da so ein Tohuwabohu zu veranstalten.
Er hatte beim letzten Treffen halt angedeutet, das wir Kinder sogar für Ihn aukommen müßten. Weil sie ja geheiratet haben. Und daran habe ich gezweifelt.
Bin bei weitem nicht gewillt da irgendetwas anzufechten.
eine Eheanfechtung gibt es seit mehreren Jahren nicht mehr. Eine Ehe, die ein Ehepartner im Zustand der Geschäftsunfähigkeit geschlossen hat, ist allenfalls "aufhebbar" (§ 1314 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Den Antrag auf Aufhebung einer Ehe kann aber nie ein Kind eines der Ehegatten stellen. In dem genannten Fall steht das Antragsrecht allein "jedem Ehegatten" (also einem der beiden) und der zuständigen Verwaltungsbehörde (die ist von Land zu Land verschieden, früher, noch unter dem EheG war es die Staatsanwaltschaft ) zu. Kinder können dagegen nix machen.
Ob der späte Ehemann Witwerrrente bekommt, geht die Kinder an sich auch nix an, die müssen dafür ja nichts zahlen (außer höhere Beiträge zur gRV). Aber zur Beruhigung: eine Witwen-/Witwerrente bekommt der überlebende Ehegatte idR nur, wenn die Ehe mindestens ein Jahr gedauert hat (§ 46 Abs. 2a SGB VI).
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
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