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Verfasst am: 05.07.06, 23:34 Titel: Glücksspiel Lizenz für Pokertisch in Bar notwendig?
Hallo,
ich möchte in meiner Bar einen Pokertisch aufstellen und gegen eine geringe Gebühr Spiele veranstalten.
Benötige ich hierfür irgendeine Art von Lizenz? Gibt es Grenzen wie hoch die Einsätze sein dürfen?
es gilt noch das Glücksspielmonopol des Staates bzw. der Länder. Glückspiele dürfen nur Spielbanken anbieten, die eine Lizenz des Bundeslandes haben.
Wie sieht der Sachverhalt aus, wenn der Barbesitzer B:
1) Keine Gebühr verlangt?
2) Am Pockertisch nicht um "Geld" gespielt wird? _________________ Andemu
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Bitte wenden Sie sich an den Anwalt Ihres Vertrauens, um richtig gute Beratung zu bekommen!
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§§ 284 und 285 Strafgesetzbuch stellen die unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels und die Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel unter Strafen, maximal 5 Jahre Freiheitsstrafe.
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