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Glücksspiel Lizenz für Pokertisch in Bar notwendig?

 
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Stan Pete
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Anmeldungsdatum: 05.07.2006
Beiträge: 1
Wohnort: Aschaffenburg

BeitragVerfasst am: 05.07.06, 23:34    Titel: Glücksspiel Lizenz für Pokertisch in Bar notwendig? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich möchte in meiner Bar einen Pokertisch aufstellen und gegen eine geringe Gebühr Spiele veranstalten.
Benötige ich hierfür irgendeine Art von Lizenz? Gibt es Grenzen wie hoch die Einsätze sein dürfen?

Vielen Dank im Voraus

N. Martini
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macgyverjoel
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.01.2006
Beiträge: 304

BeitragVerfasst am: 09.07.06, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

es gilt noch das Glücksspielmonopol des Staates bzw. der Länder. Glückspiele dürfen nur Spielbanken anbieten, die eine Lizenz des Bundeslandes haben.
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Andemu
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.12.2004
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 13.07.06, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

Wie sieht der Sachverhalt aus, wenn der Barbesitzer B:

1) Keine Gebühr verlangt?
2) Am Pockertisch nicht um "Geld" gespielt wird?
_________________
Andemu

-----------
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macgyverjoel
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.01.2006
Beiträge: 304

BeitragVerfasst am: 13.07.06, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

A) Gebühr ist egal, um "Geld spielen" ist verboten, sogar zu zweit daheim.

B) wenn um kein Geld und auch nicht um Sachpreise gespielt wird, ist es erlaubt.
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 16.07.06, 08:35    Titel: Antworten mit Zitat

Die Antwort ist ganz einfach:

§§ 284 und 285 Strafgesetzbuch stellen die unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels und die Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel unter Strafen, maximal 5 Jahre Freiheitsstrafe.
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