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Xerxes28 Interessierter
Anmeldungsdatum: 16.07.2006 Beiträge: 6
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Verfasst am: 16.07.06, 02:33 Titel: Angebliche E-Mail Werbung nach ausfüllen des Formulars !!!!! |
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Guten Abend,
Firma A hat im Internet ein Kontaktformular, Firma B füllt diesen aus und bittet um Angebot durch Firma A.
Firma A sendet ein standard E-Mail mit Angebot an Firma B.
Firma B Verklagt Firma A wegen unerlaubten E-Mail Werbung!!!!
Streitwert 3500,- € Unterlassungserklärung auf 300.000 € im Wiederholungsfall
Ist das überhaupt gerechtfertigt ????
Nun es stellt sich so dar als muss A beweisen das B das Formular im Internet ausgefüllt hat! Dies kann nicht bewiesen werden weil das Formular durch einen Server von Firma A gesendet wurde. Also hat praktisch der Server das Formular mit den Angaben losgeschickt, keiner kann beweisen wer das Formular ausgefüllt hat!
Was passiert jetzt?
Vielen Dank für die Informationen... |
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Martin R. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 5589
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Xerxes28 Interessierter
Anmeldungsdatum: 16.07.2006 Beiträge: 6
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Verfasst am: 16.07.06, 12:03 Titel: |
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Ja Anwalt un Firma B sitzen im selben Gebäude und haben gleiche Nummer... |
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Martin R. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 5589
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Verfasst am: 16.07.06, 18:44 Titel: |
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Xerxes28 hat folgendes geschrieben:: | Ja Anwalt un Firma B sitzen im selben Gebäude und haben gleiche Nummer... | Das kann schon sein, verdächtig ist es aber.
Wenn per Formular um ein Angebot gebeten würde, und dieses Angebot an die angegebene Adresse von B gesendet werden würde, denke ich, hätte A keinen Verstoß gegen das UWG begangen auch wenn nicht B das Formular ausgefüllt hätte.
Es gibt Leute die das anders sehen. Es gibt Leute die das genau so sehen oder denen es egal ist und die (dennoch) auf diese Weise Geld verdienen wollen.
PS: B hat bereits Klage gegen A eingereicht oder "nur" abgemahnt? |
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Xerxes28 Interessierter
Anmeldungsdatum: 16.07.2006 Beiträge: 6
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Verfasst am: 16.07.06, 19:31 Titel: |
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Ja B hat Klage eingereicht, und die Verhandlung fand auch statt. Die Klage wurde als Recht anerkannt.
Aber das ist der Hammer, denn so könnte sich jeder in einem Verteiler eintragen und bei erhalt einer E-mail dann Klage einreichen und damit Geld machen... Beweisen kan man eh nichts denn die Kontaktformulare sind stets auf dem dem Server der jeweiligen Firmen.
Also hilft auch ein Sachverständigen Gutachten nichts....
A erwägt einspruche gegen die Klage einzureichen.... oder zumindest den Streitwert in frage zu stellen gibt es jeweilige Rechtsprechungen bezüglich Streitwert ?
Danke für die Antwort... |
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Martin R. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 5589
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Verfasst am: 16.07.06, 19:42 Titel: |
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Xerxes28 hat folgendes geschrieben:: | Ja B hat Klage eingereicht, und die Verhandlung fand auch statt. Die Klage wurde als Recht anerkannt. | Ohne vorherige Abmahnung? Was sagt denn der Anwalt dazu und zu der Situation insgesamt?
Xerxes28 hat folgendes geschrieben:: | Aber das ist der Hammer, denn so könnte sich jeder in einem Verteiler eintragen ... | Moment, bei einem Verteiler (Newsletter o.ä.) kann das entscheidend anders sein. |
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Xerxes28 Interessierter
Anmeldungsdatum: 16.07.2006 Beiträge: 6
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Verfasst am: 16.07.06, 19:46 Titel: |
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Ja die Abmahnung kam vorher, nur hat A diesen nicht unterschrieben! Warum auch...
Ja bei Newsletter kann das wohl wirklisch anders sein.
Wenn A beweisen könnte das da auch ein tel. gespräch stattgefunden hat dann ist die Klage nichtig! Dazu muss A aber erst mal die Mittarbeiter im Service Center befragen ob ein gespräch denn stattgefunden hat vorher. Den die E-mail hat auch das Service Center abgeschickt! Aber das dürfte ja keine rolle spielen weil A verantwortlich ist.
Lohnt sich ein einspruch gegen die Klage? oder soll der Streitwert bestrtitten werden? eventuell bringt das etwas. |
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Martin R. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 5589
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Verfasst am: 16.07.06, 20:13 Titel: |
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Xerxes28 hat folgendes geschrieben:: | Lohnt sich ein einspruch gegen die Klage? oder soll der Streitwert bestrtitten werden? eventuell bringt das etwas. | Die Frage kann im konkreten Einzelfall nur ein Anwalt klären.
PS: Nur weil die Klage zugelassen wurde, muß das noch nicht viel bedeuteten. Oder ist die auch schon gelaufen? |
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Xerxes28 Interessierter
Anmeldungsdatum: 16.07.2006 Beiträge: 6
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Verfasst am: 16.07.06, 22:06 Titel: |
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Ja die ist schon gelaufen....
Ich las grad im Internet das 3000 € Streitwerk okay sind, Anwaltskosten 170,- €.
Das ist aber günstig, das wusste ich gar nicht. ) |
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Frhr. v. Gravenreuth FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.02.2005 Beiträge: 820 Wohnort: München
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Verfasst am: 18.07.06, 16:46 Titel: Re: Angebliche E-Mail Werbung nach ausfüllen des Formulars ! |
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Xerxes28 hat folgendes geschrieben:: | Guten Abend,
Firma A hat im Internet ein Kontaktformular, Firma B füllt diesen aus und bittet um Angebot durch Firma A.
Firma A sendet ein standard E-Mail mit Angebot an Firma B.. |
Wo jeder jeden (auch ungefragt) eingtragen kann? Also eine "Spamming-engine"!
. Zitat: |
Firma B Verklagt Firma A wegen unerlaubten E-Mail Werbung!!!!
. |
Die sind zumindest Mitstörer (wenn si e eine "Spamming-engine" betreiben!
Wenn jemand eine „spamming-engine“ in das Netz stellt, er also jedermann die Möglichkeit ein-räumt unbeteiligte Dritte in einen Verteiler einzutragen, dann nimmt er deren Mißbrauch billigend in kauf und haftet somit auch dafür.
Ich darf auf folgende Entscheidungen verweisen:
LG München I (33 O 5791/03)
„Selbst wenn nicht glaubhaft gemacht ist, dass die beklagte Partei die E-Mails selbst versandt hat, haftet diese als Mitstörerin, wenn auf der Homepage der Versand von E-Mails durch eine soge-nannte E-Card-Funktion angeboten wird und eine Kontrolle zur Berechtigung des Sendenden nicht stattfindet. Solange ein Rechtsmissbrauch durch die E-Cards nicht mit hinreichender Si-cherheit ausgeschlossen werden kann, ist es möglich, dass sich die Verwender zur Begehung des rechtswidrigen Eingriffs in Rechte Dritter hinter dem Anbieter der E-Card-Funktion verstecken. Es ist dem Verwender der Funktion daher zuzumuten, notfalls gänzlich auf diesen Mechanismus zu verzichten.“
Urteil vom 15.04.2003; Volltext: http://www.jurpc.de/rechtspr/20030152.htm
Vgl. ferner:
LG München I (Az. 13 0 476/02) weitere Infos hierzu: http://www.golem.de/0208/21034.html
LG München I (Az.: 33 O 1607/03; Hauptsacheklage zu einer einstweiligen Verfügung des LG Ber-lin) weitere Infos hierzu: http://www.golem.de/0209/21839.html, am 12. Februar 2004 in der Hauptsache durch das OLG München bestätigt (MMR 2004,324) ; vgl. auch SÜDDEUTSCHE ZEI-TUNG vom 23. Januar 2004.
Man ist zumindest Mitstörer! Möge man doch den in Regress nehmen, der diese „spamming-engine“ benutzt hat!
Im übrigen können Newsletter, e-cards etc. auch ohne der Verwendung einer „spamming-engine“ angeboten werden. Hierzu müsste nur
aa)
Die fragliche Datei (z.B. der aktuelle Newsletter) vom Werbenden zum Download zur Verfü-gung gestellt werden.
bb)
Der interessierte User kann sich diese Datei auf seinen Rechner herunterladen. (Hierbei er-hält der Werbende automatisch dessen IP-Adresse, sodass er in Fällen von Manipulationen leichter den Störer ermitteln kann.)
cc)
Die Datei könnte dann eine Funktion für eine Antwortmail an den Werbenden besitzen, mit deren Hilfe der User sie dann zurück mailt. Hierbei wird, wie bei jeder anderen e-mail auch, die e-mail-Adresse des Users übermittelt.
dd)
Die Eintragung der e-mail-Adresse zur Bestellung/Anmeldung des Newsletter erfolgt somit nicht manuell in einer Eingabemaske, sondern wird automatisch mit der Antwortmail über-mittelt. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH) |
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Martin R. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 5589
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Verfasst am: 18.07.06, 17:05 Titel: |
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@ Xerxes28, einfach ignorieren. |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 18.07.06, 18:32 Titel: Re: Angebliche E-Mail Werbung nach ausfüllen des Formulars ! |
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Frhr. v. Gravenreuth hat folgendes geschrieben:: | Die sind zumindest Mitstörer (wenn si e eine "Spamming-engine" betreiben! |
Lesen Sie Beiträge eigentlich auch oder springt bei Ihnen nur auf bestimmte Stichworte hin der CopyPaste-Automat an?
Die Situation ist doch so: B (oder jemand, der sich als B ausgibt) bittet A um ein Angebot. A macht ein Angebot und wird von B als Spammer verklagt.
Das ist völlig unabhängig davon, ob dieser Kontakt über ein automatisiertes Formular des A zustande kam; es hätte auch jemand von blablub@hotmail.com eine Mail an A schreiben können und sagen "ich bin der XY von der Firma B, bitte machen Sie mir ein Angebot".
Jetzt besser verstanden? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Xerxes28 Interessierter
Anmeldungsdatum: 16.07.2006 Beiträge: 6
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Verfasst am: 18.07.06, 19:30 Titel: |
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Vielen Dank Herr Schaffrath, ich dachte schon ich wäre der einzige?!?!?! konnte mir da auch nicht erklären was er da genau meinr der Herr Gravenreuth...
Gravenreuth = kommt mir sehr bekannt vor... hat er nicht alle Verklagt oder so??? )))))) |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 19.07.06, 07:53 Titel: |
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Ja, frueher war er noch kreativ (Tanja und so), aber heute ... |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 21.07.06, 20:27 Titel: |
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Das geht uns doch allen im Alter so. Früher lag ich noch mit einer Tanja im Bett, heute copypaste ich nur noch Erinnerungen...  _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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