Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Angebliche E-Mail Werbung nach ausfüllen des Formulars !!!!!
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Angebliche E-Mail Werbung nach ausfüllen des Formulars !!!!!

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Xerxes28
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 16.07.06, 02:33    Titel: Angebliche E-Mail Werbung nach ausfüllen des Formulars !!!!! Antworten mit Zitat

Guten Abend,

Firma A hat im Internet ein Kontaktformular, Firma B füllt diesen aus und bittet um Angebot durch Firma A.

Firma A sendet ein standard E-Mail mit Angebot an Firma B.

Firma B Verklagt Firma A wegen unerlaubten E-Mail Werbung!!!!

Streitwert 3500,- € Unterlassungserklärung auf 300.000 € im Wiederholungsfall
Ist das überhaupt gerechtfertigt ????

Nun es stellt sich so dar als muss A beweisen das B das Formular im Internet ausgefüllt hat! Dies kann nicht bewiesen werden weil das Formular durch einen Server von Firma A gesendet wurde. Also hat praktisch der Server das Formular mit den Angaben losgeschickt, keiner kann beweisen wer das Formular ausgefüllt hat!

Was passiert jetzt?

Vielen Dank für die Informationen...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 16.07.06, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ich vermute das ist ähnlich zu handhaben wie hier:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=70863&highlight=gutgl%E4ubig

PS: Firma B ist nicht zufällig eine Briefkastenfirma, die einem Anwalt gehört?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Xerxes28
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 16.07.06, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ja Anwalt un Firma B sitzen im selben Gebäude und haben gleiche Nummer...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 16.07.06, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

Xerxes28 hat folgendes geschrieben::
Ja Anwalt un Firma B sitzen im selben Gebäude und haben gleiche Nummer...
Das kann schon sein, verdächtig ist es aber.

Wenn per Formular um ein Angebot gebeten würde, und dieses Angebot an die angegebene Adresse von B gesendet werden würde, denke ich, hätte A keinen Verstoß gegen das UWG begangen auch wenn nicht B das Formular ausgefüllt hätte.

Es gibt Leute die das anders sehen. Es gibt Leute die das genau so sehen oder denen es egal ist und die (dennoch) auf diese Weise Geld verdienen wollen.

PS: B hat bereits Klage gegen A eingereicht oder "nur" abgemahnt?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Xerxes28
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 16.07.06, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ja B hat Klage eingereicht, und die Verhandlung fand auch statt. Die Klage wurde als Recht anerkannt.

Aber das ist der Hammer, denn so könnte sich jeder in einem Verteiler eintragen und bei erhalt einer E-mail dann Klage einreichen und damit Geld machen... Beweisen kan man eh nichts denn die Kontaktformulare sind stets auf dem dem Server der jeweiligen Firmen.

Also hilft auch ein Sachverständigen Gutachten nichts....

A erwägt einspruche gegen die Klage einzureichen.... oder zumindest den Streitwert in frage zu stellen gibt es jeweilige Rechtsprechungen bezüglich Streitwert ?

Danke für die Antwort...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 16.07.06, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

Xerxes28 hat folgendes geschrieben::
Ja B hat Klage eingereicht, und die Verhandlung fand auch statt. Die Klage wurde als Recht anerkannt.
Ohne vorherige Abmahnung? Was sagt denn der Anwalt dazu und zu der Situation insgesamt?

Xerxes28 hat folgendes geschrieben::
Aber das ist der Hammer, denn so könnte sich jeder in einem Verteiler eintragen ...
Moment, bei einem Verteiler (Newsletter o.ä.) kann das entscheidend anders sein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Xerxes28
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 16.07.06, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ja die Abmahnung kam vorher, nur hat A diesen nicht unterschrieben! Warum auch...

Ja bei Newsletter kann das wohl wirklisch anders sein.

Wenn A beweisen könnte das da auch ein tel. gespräch stattgefunden hat dann ist die Klage nichtig! Dazu muss A aber erst mal die Mittarbeiter im Service Center befragen ob ein gespräch denn stattgefunden hat vorher. Den die E-mail hat auch das Service Center abgeschickt! Aber das dürfte ja keine rolle spielen weil A verantwortlich ist.

Lohnt sich ein einspruch gegen die Klage? oder soll der Streitwert bestrtitten werden? eventuell bringt das etwas.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 16.07.06, 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

Xerxes28 hat folgendes geschrieben::
Lohnt sich ein einspruch gegen die Klage? oder soll der Streitwert bestrtitten werden? eventuell bringt das etwas.
Die Frage kann im konkreten Einzelfall nur ein Anwalt klären.

PS: Nur weil die Klage zugelassen wurde, muß das noch nicht viel bedeuteten. Oder ist die auch schon gelaufen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Xerxes28
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 16.07.06, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ja die ist schon gelaufen....

Ich las grad im Internet das 3000 € Streitwerk okay sind, Anwaltskosten 170,- €.

Das ist aber günstig, das wusste ich gar nicht. Smilie)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Frhr. v. Gravenreuth
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 820
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 18.07.06, 16:46    Titel: Re: Angebliche E-Mail Werbung nach ausfüllen des Formulars ! Antworten mit Zitat

Xerxes28 hat folgendes geschrieben::
Guten Abend,

Firma A hat im Internet ein Kontaktformular, Firma B füllt diesen aus und bittet um Angebot durch Firma A.

Firma A sendet ein standard E-Mail mit Angebot an Firma B..


Wo jeder jeden (auch ungefragt) eingtragen kann? Also eine "Spamming-engine"!

.
Zitat:

Firma B Verklagt Firma A wegen unerlaubten E-Mail Werbung!!!!
.


Die sind zumindest Mitstörer (wenn si e eine "Spamming-engine" betreiben!

Wenn jemand eine „spamming-engine“ in das Netz stellt, er also jedermann die Möglichkeit ein-räumt unbeteiligte Dritte in einen Verteiler einzutragen, dann nimmt er deren Mißbrauch billigend in kauf und haftet somit auch dafür.

Ich darf auf folgende Entscheidungen verweisen:

LG München I (33 O 5791/03)
„Selbst wenn nicht glaubhaft gemacht ist, dass die beklagte Partei die E-Mails selbst versandt hat, haftet diese als Mitstörerin, wenn auf der Homepage der Versand von E-Mails durch eine soge-nannte E-Card-Funktion angeboten wird und eine Kontrolle zur Berechtigung des Sendenden nicht stattfindet. Solange ein Rechtsmissbrauch durch die E-Cards nicht mit hinreichender Si-cherheit ausgeschlossen werden kann, ist es möglich, dass sich die Verwender zur Begehung des rechtswidrigen Eingriffs in Rechte Dritter hinter dem Anbieter der E-Card-Funktion verstecken. Es ist dem Verwender der Funktion daher zuzumuten, notfalls gänzlich auf diesen Mechanismus zu verzichten.“
Urteil vom 15.04.2003; Volltext: http://www.jurpc.de/rechtspr/20030152.htm

Vgl. ferner:
LG München I (Az. 13 0 476/02) weitere Infos hierzu: http://www.golem.de/0208/21034.html
LG München I (Az.: 33 O 1607/03; Hauptsacheklage zu einer einstweiligen Verfügung des LG Ber-lin) weitere Infos hierzu: http://www.golem.de/0209/21839.html, am 12. Februar 2004 in der Hauptsache durch das OLG München bestätigt (MMR 2004,324) ; vgl. auch SÜDDEUTSCHE ZEI-TUNG vom 23. Januar 2004.

Man ist zumindest Mitstörer! Möge man doch den in Regress nehmen, der diese „spamming-engine“ benutzt hat!

Im übrigen können Newsletter, e-cards etc. auch ohne der Verwendung einer „spamming-engine“ angeboten werden. Hierzu müsste nur


aa)
Die fragliche Datei (z.B. der aktuelle Newsletter) vom Werbenden zum Download zur Verfü-gung gestellt werden.
bb)
Der interessierte User kann sich diese Datei auf seinen Rechner herunterladen. (Hierbei er-hält der Werbende automatisch dessen IP-Adresse, sodass er in Fällen von Manipulationen leichter den Störer ermitteln kann.)
cc)
Die Datei könnte dann eine Funktion für eine Antwortmail an den Werbenden besitzen, mit deren Hilfe der User sie dann zurück mailt. Hierbei wird, wie bei jeder anderen e-mail auch, die e-mail-Adresse des Users übermittelt.
dd)
Die Eintragung der e-mail-Adresse zur Bestellung/Anmeldung des Newsletter erfolgt somit nicht manuell in einer Eingabemaske, sondern wird automatisch mit der Antwortmail über-mittelt.
_________________
Mit freundlichen Grüßen



Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 18.07.06, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

@ Xerxes28, einfach ignorieren.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 18.07.06, 18:32    Titel: Re: Angebliche E-Mail Werbung nach ausfüllen des Formulars ! Antworten mit Zitat

Frhr. v. Gravenreuth hat folgendes geschrieben::
Die sind zumindest Mitstörer (wenn si e eine "Spamming-engine" betreiben!


Lesen Sie Beiträge eigentlich auch oder springt bei Ihnen nur auf bestimmte Stichworte hin der CopyPaste-Automat an? Geschockt

Die Situation ist doch so: B (oder jemand, der sich als B ausgibt) bittet A um ein Angebot. A macht ein Angebot und wird von B als Spammer verklagt.
Das ist völlig unabhängig davon, ob dieser Kontakt über ein automatisiertes Formular des A zustande kam; es hätte auch jemand von blablub@hotmail.com eine Mail an A schreiben können und sagen "ich bin der XY von der Firma B, bitte machen Sie mir ein Angebot".

Jetzt besser verstanden?
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Xerxes28
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 18.07.06, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank Herr Schaffrath, ich dachte schon ich wäre der einzige?!?!?! konnte mir da auch nicht erklären was er da genau meinr der Herr Gravenreuth...

Gravenreuth = kommt mir sehr bekannt vor... hat er nicht alle Verklagt oder so??? Smilie))))))
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 19.07.06, 07:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, frueher war er noch kreativ (Tanja und so), aber heute ...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 21.07.06, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Das geht uns doch allen im Alter so. Früher lag ich noch mit einer Tanja im Bett, heute copypaste ich nur noch Erinnerungen... Auf den Arm nehmen Lachen
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.