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Hallo miteinander
Also: Firma x GmbH mit Geschäftsführerin Y ist laut Amtgericht insolvent.
Firma x Gmbh hat den Offenbacher gemacht deshalb Geschäftsfüherrn Y
Nun: Firma x Ltd mit Geschäftsführerin Y
Die Firma trägt noch genau den selben Namen und führt die gleichen Produkte.
Ist das Rechtens oder schon Betrug? Immerhin läuft auf der GmbH das Insolvenzverfahren
Das wäre ja fast wie Geld selbstdrucken.
Da denke ich doch gleich an § 25 Abs. 1 S. 1 HGB und an ein Urteil des BGH vom 28.11.2005.
Darin heisst es unter anderem:
"Die Tatsache, dass ein zahlungsunfähiges und insolventes Unternehmen fortgeführt wird, steht der Anwendung des § 25 Abs. 1 S. 1 HGB nicht entgegen."
Anmeldungsdatum: 13.10.2004 Beiträge: 737 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 24.07.06, 16:15 Titel:
Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Da denke ich doch gleich an § 25 Abs. 1 S. 1 HGB und an ein Urteil des BGH vom 28.11.2005.
Darin heisst es unter anderem:
"Die Tatsache, dass ein zahlungsunfähiges und insolventes Unternehmen fortgeführt wird, steht der Anwendung des § 25 Abs. 1 S. 1 HGB nicht entgegen."
Hallo,
im 25 steht doch aber ....Erwerber... und erworben und fortführt. Wenn eine GmbH krachen geht und die Gesellschafter X, Y eine neue Bargründung einer anderen Kapitalgesellschaft durchführen, kann dann der §25 HGB überhaupt greifen
Gruß T.D. _________________ ____________________________
Lieber Fachidiot, als Globaldilettant.
Da denke ich doch gleich an § 25 Abs. 1 S. 1 HGB und an ein Urteil des BGH vom 28.11.2005.
Darin heisst es unter anderem:
"Die Tatsache, dass ein zahlungsunfähiges und insolventes Unternehmen fortgeführt wird, steht der Anwendung des § 25 Abs. 1 S. 1 HGB nicht entgegen."
Hallo,
im 25 steht doch aber ....Erwerber... und erworben und fortführt. Wenn eine GmbH krachen geht und die Gesellschafter X, Y eine neue Bargründung einer anderen Kapitalgesellschaft durchführen, kann dann der §25 HGB überhaupt greifen
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