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Mal ne`Frage

 
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Nachtpilater
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 19.07.06, 18:50    Titel: Mal ne`Frage Antworten mit Zitat

Hallo miteinander
Also: Firma x GmbH mit Geschäftsführerin Y ist laut Amtgericht insolvent.
Firma x Gmbh hat den Offenbacher gemacht deshalb Geschäftsfüherrn Y
Nun: Firma x Ltd mit Geschäftsführerin Y
Die Firma trägt noch genau den selben Namen und führt die gleichen Produkte.
Ist das Rechtens oder schon Betrug? Immerhin läuft auf der GmbH das Insolvenzverfahren
Das wäre ja fast wie Geld selbstdrucken.
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 19.07.06, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Da denke ich doch gleich an § 25 Abs. 1 S. 1 HGB und an ein Urteil des BGH vom 28.11.2005.

Darin heisst es unter anderem:

"Die Tatsache, dass ein zahlungsunfähiges und insolventes Unternehmen fortgeführt wird, steht der Anwendung des § 25 Abs. 1 S. 1 HGB nicht entgegen."
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Nachtpilater
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 20.07.06, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hääähhhh?
Ich kapier überhaupt nix.
Bitte nicht ganz so juristisch.
Danke
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RAHelm
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Anmeldungsdatum: 28.06.2006
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht hilft das dem Verständnis:
http://dejure.org/gesetze/HGB/25.html

Gruß
_________________
André Helm
Rechtsanwalt
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tolledeu
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Anmeldungsdatum: 13.10.2004
Beiträge: 737
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Da denke ich doch gleich an § 25 Abs. 1 S. 1 HGB und an ein Urteil des BGH vom 28.11.2005.

Darin heisst es unter anderem:

"Die Tatsache, dass ein zahlungsunfähiges und insolventes Unternehmen fortgeführt wird, steht der Anwendung des § 25 Abs. 1 S. 1 HGB nicht entgegen."


Hallo,

im 25 steht doch aber ....Erwerber... und erworben und fortführt. Wenn eine GmbH krachen geht und die Gesellschafter X, Y eine neue Bargründung einer anderen Kapitalgesellschaft durchführen, kann dann der §25 HGB überhaupt greifen Frage

Gruß T.D.
_________________
____________________________
Lieber Fachidiot, als Globaldilettant.
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RAHelm
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Anmeldungsdatum: 28.06.2006
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 25.07.06, 07:49    Titel: Antworten mit Zitat

tolledeu hat folgendes geschrieben::
Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Da denke ich doch gleich an § 25 Abs. 1 S. 1 HGB und an ein Urteil des BGH vom 28.11.2005.

Darin heisst es unter anderem:

"Die Tatsache, dass ein zahlungsunfähiges und insolventes Unternehmen fortgeführt wird, steht der Anwendung des § 25 Abs. 1 S. 1 HGB nicht entgegen."


Hallo,

im 25 steht doch aber ....Erwerber... und erworben und fortführt. Wenn eine GmbH krachen geht und die Gesellschafter X, Y eine neue Bargründung einer anderen Kapitalgesellschaft durchführen, kann dann der §25 HGB überhaupt greifen Frage

Gruß T.D.

Ich selber habe hier nicht geprüft, ob der § 25 HGB greift. Ich halte es aber für sehr gut denkbar. Folgende Begründung ist denkbar: § 25 HGB redet von dem "Unternehmen". Das Unternehmen muss nicht identisch mit der Gesellschaft sein. Es wäre denkbar, dass das "Unternehmen" unterschiedliche Unternehmensträger hat, nämlich zunächst die x GmbH und später dann die x Ltd. Dieser Wechsel in der Unternehmensträgerschaft könnte einem "Erwerb" im Sinne des § 25 HGB entsprechen und gleichgestellt sein.
Mit anderen Worten: das Unternehmen bleibt das gleiche, es wechselt nur der Unternehmensträger. Genauso, wie beim Verkauf eines Unternehmens.
_________________
André Helm
Rechtsanwalt
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