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Fehlinformation durch Studiengangleiter,dann Exmatrikulation

 
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Biella
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.07.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 20.07.06, 08:38    Titel: Fehlinformation durch Studiengangleiter,dann Exmatrikulation Antworten mit Zitat

Hätte ein Student Chancen auf weiterführung seines Studium in folgendem rein hypothetischen Fall:
Aufgrund einer falschen Annahme geht der Student vom Abschluss seines Studiums aus. Dies wird zunächst durch den Studiengangleiter bestätigt. Dann stellt sich heraus, dass dies doch nicht der Fall ist. Ausserdem stellt sich heraus, dass aufgrund einer fälschlicherweise nicht angemeldeten, anmeldepflichtigen Prüfungsleistung der Abschluss ohnehin nur durch einen Sondertermin möglich gewesen wäre.
Zwischenzeitlich ist die Rückmeldefrist abgelaufen. Jetzt würde dem Studenten ja die Zwangsexmatrikulation drohen. Könnte er diese noch abwenden. Immerhin ging er von einem Abschluss des Studiums aus..

Merci schonmal für rege Beteiligung an dieser abstrakten Fragestellung...
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 22.07.06, 23:17    Titel: Re: Fehlinformation durch Studiengangleiter,dann Exmatrikula Antworten mit Zitat

Biella hat folgendes geschrieben::

Zwischenzeitlich ist die Rückmeldefrist abgelaufen. Jetzt würde dem Studenten ja die Zwangsexmatrikulation drohen. Könnte er diese noch abwenden. Immerhin ging er von einem Abschluss des Studiums aus..

Das wird wohl nur die zuständige Hochschule beantworten können. Am Besten fragst Du mal im Sekretariat nach, ob unter diesen Umständen eine verspätete Rückmeldung noch möglich ist, je eher, desto besser.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.07.06, 01:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe mehrere Hochschulen in verschiedenen Bundesländern in Fragen der Exmatrikulation nach unterlassener Rückmeldung schon sehr kulant erlebt. Auf Antrag sollte selbst eine bereits ausgesprochene Exmatrikulation in aller Regel zurückgenommen werden.

Beste Grüße

Metzing
_________________
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