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Verfasst am: 20.07.06, 08:38 Titel: Fehlinformation durch Studiengangleiter,dann Exmatrikulation
Hätte ein Student Chancen auf weiterführung seines Studium in folgendem rein hypothetischen Fall:
Aufgrund einer falschen Annahme geht der Student vom Abschluss seines Studiums aus. Dies wird zunächst durch den Studiengangleiter bestätigt. Dann stellt sich heraus, dass dies doch nicht der Fall ist. Ausserdem stellt sich heraus, dass aufgrund einer fälschlicherweise nicht angemeldeten, anmeldepflichtigen Prüfungsleistung der Abschluss ohnehin nur durch einen Sondertermin möglich gewesen wäre.
Zwischenzeitlich ist die Rückmeldefrist abgelaufen. Jetzt würde dem Studenten ja die Zwangsexmatrikulation drohen. Könnte er diese noch abwenden. Immerhin ging er von einem Abschluss des Studiums aus..
Merci schonmal für rege Beteiligung an dieser abstrakten Fragestellung...
Verfasst am: 22.07.06, 23:17 Titel: Re: Fehlinformation durch Studiengangleiter,dann Exmatrikula
Biella hat folgendes geschrieben::
Zwischenzeitlich ist die Rückmeldefrist abgelaufen. Jetzt würde dem Studenten ja die Zwangsexmatrikulation drohen. Könnte er diese noch abwenden. Immerhin ging er von einem Abschluss des Studiums aus..
Das wird wohl nur die zuständige Hochschule beantworten können. Am Besten fragst Du mal im Sekretariat nach, ob unter diesen Umständen eine verspätete Rückmeldung noch möglich ist, je eher, desto besser. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 23.07.06, 01:28 Titel:
Ich habe mehrere Hochschulen in verschiedenen Bundesländern in Fragen der Exmatrikulation nach unterlassener Rückmeldung schon sehr kulant erlebt. Auf Antrag sollte selbst eine bereits ausgesprochene Exmatrikulation in aller Regel zurückgenommen werden.
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