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Limited Frage!

 
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Eber-Jimmy
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 152
Wohnort: WHV

BeitragVerfasst am: 21.07.06, 21:48    Titel: Limited Frage! Antworten mit Zitat

Hallo,
Ich möchte gerne von meinen Einzelunternehmen zu eine rLimited wechseln. Da ich derzeit noch 15 bin brauchte ich für das einzelunternehmen einen Beschluss diesen ich auch habe.

Nun habe ich eigentlich ein paar Fragen bezüglich der Limited:
Kann ich mit 15 soweit ein neue Beschluss vom Vormundcschaftsgericht vorliegt eine Limited gründen?
Oder geht dies gar nicht wegen ebend meines Alters?

Würde mich auf eine Antwort freuen.

Gruß
Jimmy
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schmunzelhase
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 21.07.06, 22:54    Titel: Re: Limited Frage! Antworten mit Zitat

Eber-Jimmy hat folgendes geschrieben::
Ich möchte gerne von meinen Einzelunternehmen zu eine rLimited wechseln. Da ich derzeit noch 15 bin brauchte ich für das einzelunternehmen einen Beschluss diesen ich auch habe.

Nun habe ich eigentlich ein paar Fragen bezüglich der Limited:
Kann ich mit 15 soweit ein neue Beschluss vom Vormundcschaftsgericht vorliegt eine Limited gründen?
Oder geht dies gar nicht wegen ebend meines Alters?


Erforderlich sind die Zustimmung der Eltern und des Gerichts. Denkbar ist aber, daß es bei der Eintragung der Limited in das englische Handelsregister zu Problemen aufgrund der Minderjährigkeit kommt.

Ich wage überdies schwerstens zu bezweifeln, daß man im Alter von 15 Jahren Rechtsformvergleiche in angemessener Weise anstellen kann und die Tragweite seiner Entscheidung überblicken kann. Aber das nur am Rande.
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Eber-Jimmy
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 152
Wohnort: WHV

BeitragVerfasst am: 22.07.06, 00:17    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich habe nahc keine rMeinung gefragt wollte nur wissen ob es geht.

Also ich weis das die Zustimmung der Eltern und des Vormundschaftsgericht nötig ist da ich hier ja schon einen habe nachdem ich mehrmals befragt wurde von einer Rechtspflegerin.

Inwieweit wird es Probleme geben bei der Eintragung in das englische Handelsregister, kann es dabei Probleme geben das sie sich weigern da ich Minderjährig bin?
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schmunzelhase
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 22.07.06, 08:46    Titel: Antworten mit Zitat

Eber-Jimmy hat folgendes geschrieben::
Also ich habe nahc keine rMeinung gefragt wollte nur wissen ob es geht.


Du kannst auch gerne zu einem Rechtsanwalt gehen und Deine Fragen dort gegen Zahlung eines entsprechenden Honorars stellen. Allerdings glaube ich nicht, daß er sich von einem pubertierenden 15-Jährigen einen solchen Ton bieten läßt.
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Eber-Jimmy
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 152
Wohnort: WHV

BeitragVerfasst am: 22.07.06, 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

Warum Ton. Ich habe jediglich zwei Fragen gestellt, in anderen Foren werden ja auch meist nicht nach Meinungen gefragt.

Und wenn ich es deutlich machen wollte hätte ich es dick und groß geschrieben ich habe aber in einen normalen Ton geshcrieben.
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RAHelm
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Anmeldungsdatum: 28.06.2006
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ich stimme Schmunzelhase zu.
Dein Kommentar ist frech.
Wenn Du hier höfliche (und dazu noch kostenlose) Antworten bekommen willst, dann solltest Du ebenso höflich sein und wohlgemeinte Ratschläge (die manchmal auch als "Meinung" wiedergegeben werden) dankbar aufnehmen.
_________________
André Helm
Rechtsanwalt
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Eber-Jimmy hat folgendes geschrieben::

Inwieweit wird es Probleme geben bei der Eintragung in das englische Handelsregister, kann es dabei Probleme geben das sie sich weigern da ich Minderjährig bin?


Du bist hier im Forum "Deutsches Recht". Zum englischen Gesellschafts- und Familienrecht wird Dir hier kaum jemand Auskunft geben können.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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