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Hallo,
Ich möchte gerne von meinen Einzelunternehmen zu eine rLimited wechseln. Da ich derzeit noch 15 bin brauchte ich für das einzelunternehmen einen Beschluss diesen ich auch habe.
Nun habe ich eigentlich ein paar Fragen bezüglich der Limited:
Kann ich mit 15 soweit ein neue Beschluss vom Vormundcschaftsgericht vorliegt eine Limited gründen?
Oder geht dies gar nicht wegen ebend meines Alters?
Ich möchte gerne von meinen Einzelunternehmen zu eine rLimited wechseln. Da ich derzeit noch 15 bin brauchte ich für das einzelunternehmen einen Beschluss diesen ich auch habe.
Nun habe ich eigentlich ein paar Fragen bezüglich der Limited:
Kann ich mit 15 soweit ein neue Beschluss vom Vormundcschaftsgericht vorliegt eine Limited gründen?
Oder geht dies gar nicht wegen ebend meines Alters?
Erforderlich sind die Zustimmung der Eltern und des Gerichts. Denkbar ist aber, daß es bei der Eintragung der Limited in das englische Handelsregister zu Problemen aufgrund der Minderjährigkeit kommt.
Ich wage überdies schwerstens zu bezweifeln, daß man im Alter von 15 Jahren Rechtsformvergleiche in angemessener Weise anstellen kann und die Tragweite seiner Entscheidung überblicken kann. Aber das nur am Rande.
Also ich habe nahc keine rMeinung gefragt wollte nur wissen ob es geht.
Also ich weis das die Zustimmung der Eltern und des Vormundschaftsgericht nötig ist da ich hier ja schon einen habe nachdem ich mehrmals befragt wurde von einer Rechtspflegerin.
Inwieweit wird es Probleme geben bei der Eintragung in das englische Handelsregister, kann es dabei Probleme geben das sie sich weigern da ich Minderjährig bin?
Also ich habe nahc keine rMeinung gefragt wollte nur wissen ob es geht.
Du kannst auch gerne zu einem Rechtsanwalt gehen und Deine Fragen dort gegen Zahlung eines entsprechenden Honorars stellen. Allerdings glaube ich nicht, daß er sich von einem pubertierenden 15-Jährigen einen solchen Ton bieten läßt.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 24.07.06, 14:39 Titel:
Eber-Jimmy hat folgendes geschrieben::
Inwieweit wird es Probleme geben bei der Eintragung in das englische Handelsregister, kann es dabei Probleme geben das sie sich weigern da ich Minderjährig bin?
Du bist hier im Forum "Deutsches Recht". Zum englischen Gesellschafts- und Familienrecht wird Dir hier kaum jemand Auskunft geben können. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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