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Verfasst am: 25.07.06, 20:47 Titel: Garantieverlängerung wegen Wiederholungsfehler?!
Hallo da draussen!
Folgender Fall:
Im April 2004 hat sich "A" beim größten Elektrofachmarkt in Hamburg ein Fernsehgerät für 399,- Euro gekauft.
Innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit musste das Gerät zweimal vom Kundendienst des Elektrofachmarktes abgeholt werden, da es nicht lief. Immer derselbe Fehler: Blinken des Standbylichtes/kein Bildaufbau.
Nun, nach Ablauf der 24 monatigen Garantiezeit ist das Gerät ein drittes mal vom Kundendienst des riesigen Elektrofachmarktes mit wieder demselben Fehler(!) abgeholt worden und "A" hat von diesem zwei Wochen später ein Reparaturangebot bekommen:...
"(bitte zutreffendes ankreuzen)"
- "Ich bin mit der Gesamtreparatursumme einverstanden; abzüglich einer evtl. von mir geleisteten Anzahlung... REPARATURPREIS 190.70 EUR (!)"
- " Bitte gerät unrepariert zurückgeben. Der angefallene Aufwand wird von mir gertragen. Aufwand 0.00 EUR"
- "Bitte nicht reparieren.... Gerät entsorgen."
Innerhalb der Garantiezeit wurde nur das Netzteil repariert, jetzt muss auf einmal eine Zeilenendstufe, eine Hochspannungsstufe und die Spannungsversorgung instand gesetzt werden
...
"A" hat sich natürlich bei dem Elektrofachmarkt erkundigt ob das alles seine Richtigkeit hat, da der beschriebene Fehler ja quasi nie richtig behoben wurde. Als Antwort bekam "A" jedoch nur ein - "nichts zu machen, die Garantie ist abgelaufen!... und der Hersteller "B" zeigt sich nicht kulant" - zu hören !
Ob auf einen solchen Fehler eine Garantieverlängerung besteht oder ob "A" andere Ansprüche hat das erfahren wir erst in der Fortsetzung.....
Aber es kann doch nicht angehen, dann sieht der Fall ja so aus..
Der Elektrofachhandel lässt seine Geräte innerhalb der Garantiezeit notdürftig reparieren, so dass nach der Garantiezeit der Schaden noch erheblicher sein wird!?
"A" hat somit nur noch die Wahl zwischen Reparieren oder Neukauf?!
"A" sollte doch in diesem Falle einen rechtsanspruch haben oder
Es kann doch nicht nur von der Kulanz des Herstellers abhängen. Der würde sicher immer ablehnen?!
Der Garantieanspruch richtet sich nicht gegen den Elektronikfachmarkt sonder gegen den Garantiegeber. (Meist der Hersteller)
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
§ 443 Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie
(1) Übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat.
(2) Soweit eine Haltbarkeitsgarantie übernommen worden ist, wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.
Das das Gerät schon zweimal in 24 Monaten wegen dem gleichen Fehler in Reparatur war kann der Elektrofachmarkt ja belegen,
Diese Störung und der Defekt des Netzteils kann evtl. auf ein Defekt des oder der angegebenen Teile, (Zeilenendstufe, Hochspannungsstufe und Spannungsversorgung) zurück zuführen sein.
Der Kundendienst des riesigen Elektrofachmarktes macht es sich nun einfach und sendet Ihnen das von Ihnen zitirte Schreiben und hat, wie auch im Vorfeld mit der Reparatur, wenig Arbeit.
Ich würde mich mal mit dem Hersteller in Verbindung setzen, den ganzen Sachverhalt schildern um einen Weg auf Kulanzbasis zu finden.
Möglich ist alles und wenn Sie Glück haben bekommen Sie das Gerät vom Hersteller repariert.
P.s. Wenn der Kundendienst des riesigen Elektrofachmarktes keine Angst vor den Kosten und der Arbeit gehabt hätte, hätte er dem Fehler richtig erkannt und es wäre alles in Ordnung gewesen.
Ist doch irgendwie seltsam das erst nach der Garantiezeit festgestellt wird das dieTeile defekten sind, bei gleichbleibenden Fehler.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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