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Treuelos gegen die eigene GmbH

 
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Tatomir
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 26.07.06, 15:46    Titel: Treuelos gegen die eigene GmbH Antworten mit Zitat

Hallo!

A und B sind Gesellschafter einer GmbH. B gibt der GmbH ein Darlehen. Plötzlich aus heiterem Himmel kündigt er dieses auf.

Kann A ihm dafür aus der Gesellschaft werfen, sprich die Gesellschaftsanteile abnehmen? Gibt es dafür nicht eine REgelung im GmbH-Gesetz?
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Chess45
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 27.07.06, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn B der GmbH ein Darlehen gibt, dann muss A dem Vertrag ja direkt oder indirekt zu gestimmt haben und damit auch der Kündigungsfrist.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 30.07.06, 09:04    Titel: Antworten mit Zitat

B und die GmbH vereinbaren die Bedingungen des Darlehns. Wenn nichts vereinbart wurde dann sind die beiden selber schuld.

Zu Prüfen ist ob das nun ein Darlehn war oder eine Einlage

Zitat:
dann muss A dem Vertrag ja direkt oder indirekt zu gestimmt h

Nur wenn A auch Geschäftsführer ist

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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