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Wenn B der GmbH ein Darlehen gibt, dann muss A dem Vertrag ja direkt oder indirekt zu gestimmt haben und damit auch der Kündigungsfrist. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
B und die GmbH vereinbaren die Bedingungen des Darlehns. Wenn nichts vereinbart wurde dann sind die beiden selber schuld.
Zu Prüfen ist ob das nun ein Darlehn war oder eine Einlage
Zitat:
dann muss A dem Vertrag ja direkt oder indirekt zu gestimmt h
Nur wenn A auch Geschäftsführer ist
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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