Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Firma A hat Kunde B kostenfrei für einen Wettkampf (1-2 Tage) ein hochwertiges Produkt geliehen (1. Februar 06). Der Gegenstand wurde bis heute nicht zurückgegeben. Jetzt erfährt Firma A dass das neuwertige Produkt in der Zwischenzeit durch Mißbrauch stark gealtert ist.
Firma A hat Kunde B kostenfrei für einen Wettkampf (1-2 Tage) ein hochwertiges Produkt geliehen (1. Februar 06). Der Gegenstand wurde bis heute nicht zurückgegeben. Jetzt erfährt Firma A dass das neuwertige Produkt in der Zwischenzeit durch Mißbrauch stark gealtert ist.
Wie ist nun vorzugehen ?
Kunde B hätte das Produnkt an Firma A nach Ablauf der Leihfrist zurückgeben müssen. Durch die Verletzung dieser Pflicht ist Firma A ein Schaden entstanden (das Produkt kann nun nicht mehr verkauft werden), diesen kann sie von B ersetzt verlangen. Firma A ist aber zu einem gewissen Grad selbst schuld, denn: Wenn es sich um so ein hochwertiges Produkt handelt, sollte man schon aufpassen, was damit geschieht, insbesonders sollte man erwarten dürfen, daß sich A sofort nach Überschreiten der Leihfrist in Kontakt zu B wegen der Rückgabe des Produkts setzt. (Alternativ hätten A und B sinnvollerweise vereinbaren können, daß B der A für die Dauer der Leihfrist ein Pfand zur Sicherheit gibt.)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.