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Verfasst am: 30.07.06, 13:11 Titel: Handel ohne Steuernr. ?
Hallo. Ich bin hier neu und weiss nicht ob das Thema hier richtig ist aber ich probiere es mal.
Also A schliesst sozusagen einen Vertrag mit B, einem Leistungsanbieter aus dem Internet ,durch Nutzung und somit der Akzeptanz des deutlich angezeigten Preises dieser Leistung. In diesem Falle eine kostenpflichtige "Test"-Seite. Versprochen wird neben einem vorläufigen Testergebnis, auch ein ausführliches Ergebnis, sowie ein Warengutschein, welche über einen separaten link abgerufen werden können.Zur Vertagserfüllung von A gehört nun den akzeptierten Betrag zu zahlen. Zur Vertragserfüllung von B gehört neben dem ersten Testergebnis, das ausführliche Ergebnis, sowie der Gutschein. Richtig?
Frage 1. Ist der Betrag durch A zu zahlen, obwohl der Link immer wieder nur auf die Startseite des Testes führt und nicht zu einem ausführlichen Ergebnis und/oder Gutschein und somit der Vertrag von B nicht erfüllt ist ?
Der Support von B wurde von A mehrfach darauf hingewiesen, das der link nicht ok ist und B reagierte auch 3 Wochen danach nicht auf das Problem. B schickte per Pdf-Anhang eine Rechnung und nach 2 Wochen per Pdf-Anhang eine Mahnung mit Zahlfrist an A Auf der Rechnung war zu lesen "Steuernummer beantragt"
Frage 2. Ist der Handel jeglicher Art, insbesondere dieser Art, ohne Steuernummer überhaupt zulässig??
A vermutet bei B eine Abzock-Masche.
B schickte per Pdf-Anhang eine Rechnung und nach 2 Wochen per Pdf-Anhang eine Mahnung mit Zahlfrist an A Auf der Rechnung war zu lesen "Steuernummer beantragt"
Eine Rechnung per pdf-Datei ist grundsätzlich nicht zulässig, jedenfalls aus steuerlicher Sicht.
Zitat:
Ist der Handel jeglicher Art, insbesondere dieser Art, ohne Steuernummer überhaupt zulässig??
Versprochen wird neben einem vorläufigen Testergebnis, auch ein ausführliches Ergebnis, sowie ein Warengutschein, welche über einen separaten link abgerufen werden können
Nur versprochen oder auch vertraglich vereinbart? Dementsprechend ist die Antwort bei:
Zitat:
Zur Vertragserfüllung von B gehört neben dem ersten Testergebnis, das ausführliche Ergebnis, sowie der Gutschein. Richtig?
Zitat:
Der Support von B wurde von A mehrfach darauf hingewiesen,
Schriftlich (also nachweisbar)?
Ich würd B ein schreiben schicken, indem er zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten aufgefordert wird und nach Beseitung dieser Mängel sowie nach Bekanntgabe seiner Ust-ID gezahlt wird.
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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