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Handel ohne Steuernr. ?

 
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trostlos
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.07.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 30.07.06, 13:11    Titel: Handel ohne Steuernr. ? Antworten mit Zitat

Hallo. Ich bin hier neu und weiss nicht ob das Thema hier richtig ist aber ich probiere es mal.
Also A schliesst sozusagen einen Vertrag mit B, einem Leistungsanbieter aus dem Internet ,durch Nutzung und somit der Akzeptanz des deutlich angezeigten Preises dieser Leistung. In diesem Falle eine kostenpflichtige "Test"-Seite. Versprochen wird neben einem vorläufigen Testergebnis, auch ein ausführliches Ergebnis, sowie ein Warengutschein, welche über einen separaten link abgerufen werden können.Zur Vertagserfüllung von A gehört nun den akzeptierten Betrag zu zahlen. Zur Vertragserfüllung von B gehört neben dem ersten Testergebnis, das ausführliche Ergebnis, sowie der Gutschein. Richtig?
Frage 1. Ist der Betrag durch A zu zahlen, obwohl der Link immer wieder nur auf die Startseite des Testes führt und nicht zu einem ausführlichen Ergebnis und/oder Gutschein und somit der Vertrag von B nicht erfüllt ist ?
Der Support von B wurde von A mehrfach darauf hingewiesen, das der link nicht ok ist und B reagierte auch 3 Wochen danach nicht auf das Problem. B schickte per Pdf-Anhang eine Rechnung und nach 2 Wochen per Pdf-Anhang eine Mahnung mit Zahlfrist an A Auf der Rechnung war zu lesen "Steuernummer beantragt"
Frage 2. Ist der Handel jeglicher Art, insbesondere dieser Art, ohne Steuernummer überhaupt zulässig??
A vermutet bei B eine Abzock-Masche.
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*P*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 30.07.06, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
B schickte per Pdf-Anhang eine Rechnung und nach 2 Wochen per Pdf-Anhang eine Mahnung mit Zahlfrist an A Auf der Rechnung war zu lesen "Steuernummer beantragt"

Eine Rechnung per pdf-Datei ist grundsätzlich nicht zulässig, jedenfalls aus steuerlicher Sicht.

Zitat:
Ist der Handel jeglicher Art, insbesondere dieser Art, ohne Steuernummer überhaupt zulässig??

Mal hier unter Punkt 3.10 gucken:
http://www.bremen.de/fastmedia/36/ExistenzgruendungBroschuere.pdf

Zitat:
A vermutet bei B eine Abzock-Masche.

Ich auch.
Aber wer sich schon auf kostenpflichtige Test-Seiten einlässt.....

Vielleicht freut sich ja das Finanzamt des B über entsprechende Informationen Cool

Gruß

der Petz
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Versprochen wird neben einem vorläufigen Testergebnis, auch ein ausführliches Ergebnis, sowie ein Warengutschein, welche über einen separaten link abgerufen werden können


Nur versprochen oder auch vertraglich vereinbart? Dementsprechend ist die Antwort bei:
Zitat:
Zur Vertragserfüllung von B gehört neben dem ersten Testergebnis, das ausführliche Ergebnis, sowie der Gutschein. Richtig?



Zitat:
Der Support von B wurde von A mehrfach darauf hingewiesen,


Schriftlich (also nachweisbar)?
Ich würd B ein schreiben schicken, indem er zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten aufgefordert wird und nach Beseitung dieser Mängel sowie nach Bekanntgabe seiner Ust-ID gezahlt wird.

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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