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Privatperson P nutzt jahrelang zufrieden den kostenlosen freemail der firma W und bekommt plötzlich eine Rechnung von W über 30 Euro zugeschickt. W verlangt Zahlung für eine Clubmitgliedschaft. Da P weiss dass er keinen Vertrag über solche Mitgliedschaft abgeschloßen hat, reagieren nicht und betrachtet dieses schreiben als irrtum. Irgedwann bekommt der P Schreiben von dem inkasso Dienst I, der 60 € verlangt.
P ist sich nicht bewußt einen vertrag abzuschließen haben, noch mit der bestätigung durch nochmalige eingabe des passwortes.
Wie ist die Rechtslage?
OK,Ok ich entschuldige mich. Eben habe ich gemerkt, dass dieses Thema hier schon gründlich durgekaut wurde.
Gibt es schon die erste Urteile, da offensichtlich diese AGB geschichte bei W...DE sehr viele User getroffen hat. Mich auch, übrigens, bzw. meiner Frau.....
hab jetzt 83€ auf Inkasso betreiber zu zahlen...,frage, muss ich trotzdem noch kündigen? Bis heute hatte ich gedacht, ich muss doch nicht kündigen wenn ich keinen Vertrag abgeschloßen hatte? Oder?
Nicht dass ich jetzt brav die 83 € zahle und morgen kommt rechnung für neue 30 €
Übrigens, mit der Pflicht emails zu lesen......wie soll ich die mahnungen lesen, wenn die mir das account gleich gespeert haben?
na , da haben wir es wieder . das würde mich jetzt auch mal interessieren , eine kündigung per mail wird nicht akzeptiert, aber eine mahnung per mail muss akzeptiert werden , auch wenn man sie garnicht erhalten hat bzw. der account gesperrt war , so dass man sie garnicht lesen konnte ? da hat die mahnung ja wohl auf dem postweg zu erfolgen. und erst danach darf der betreiber weitere schritte unternehmen. keine mahnung , keine berechtigung zu irgendwelchen inkassoforderungen § 286 Abs. III BGB .
wenn kein vertrag zustande gekommen ist , braucht auch nichts gekündigt zu werden ... was stand denn in den agb´s drin ? dass sich das freemail automatisch in eine clubmitgliedschaft umwandelt ? da muss ich aber erst mal noch einmal die agb´s meines freemailanbieters lesen, den ich ja auch schon ein paar jahre nutze
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vielleicht war ja eine kostenpflichtige umstellung dabei .
ja, vielleicht und das haben die mir bestimmt per mail mitgeteilt haben:-)
Die frage ist, soll ich den Mißt bezahlen, hab frist von Inkasso bi 1.8.06 ?
Wenn irgendwas kostenlos war, hatte ich bestimmt die agb´s nicht gelesen, keine ahnung mehr, es ist 7 monate her....
wenn sie zuvor keine korrekte mahnung erhalten haben brauchen sie die inkassoforderung auch nicht bezahlen , ich hatte das gleiche mit einem internetanbieter , der auch nicht gemahnt hat und gleich an das inkassobüro weiter gegeben hat . ich würde mich trotzdem mit dem freemailbetreiber in verbindung setzen und versuchen das ganze zu klären , und darauf hinweisen , dass sie keine mahnung erhalten haben .
warscheinlich müßen sie die clubmitgliedschaft bezahlen . aber die inkassoforderung würde ich verweigern . ich habe zum beispiel widerspuch bei der inkasso per einschreiben eingelegt mit dem verweis auf § 286 Abs. III BGB ( per einschreiben mit rückschein)
die bekommen keinen cent von mir , wofür auch .
Verfasst am: 31.07.06, 20:40 Titel: was macht inkasso weiter..
Was ist der nächste schritt vom inkasso wenn ich bis morgen nicht bezahle?
Wenn ich wiederspruch einlege muss ich doch nicht per einschreiben mit rückschein, oder?
sie müssen nichts , nur wenn sie wollen , dass ihr einspruch auch ankommt , sollten sie ihn per einschreiben schicken. das gleiche nochmal per mail .
vielleicht hätten sie sich ein wenig eher kümmern sollen.
wenn die inkasso ihre mail nicht erhalten will , dann erhält sie sie auch nicht . der brief ohne einschreiben ist dann auch eben verschwunden .
per einschreiben muss der erhalt vom empfänger unterzeichnet werden .
der nächste schritt der inkasso ? warscheinlich bekommen sie wieder eine zahlungsaufforderung und der geforderte betrag erhöht sich noch einmal wegen verzug.
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