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Inkasso wegen kostenlosem freemail account ???

 
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kodl
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 30.07.06, 14:15    Titel: Inkasso wegen kostenlosem freemail account ??? Antworten mit Zitat

hallo zusammen, folgender fall hat sich ergeben:

Privatperson P nutzt jahrelang zufrieden den kostenlosen freemail der firma W und bekommt plötzlich eine Rechnung von W über 30 Euro zugeschickt. W verlangt Zahlung für eine Clubmitgliedschaft. Da P weiss dass er keinen Vertrag über solche Mitgliedschaft abgeschloßen hat, reagieren nicht und betrachtet dieses schreiben als irrtum. Irgedwann bekommt der P Schreiben von dem inkasso Dienst I, der 60 € verlangt.

P ist sich nicht bewußt einen vertrag abzuschließen haben, noch mit der bestätigung durch nochmalige eingabe des passwortes.
Wie ist die Rechtslage?
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kodl
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 30.07.06, 22:18    Titel: Urteile??? Antworten mit Zitat

OK,Ok ich entschuldige mich. Eben habe ich gemerkt, dass dieses Thema hier schon gründlich durgekaut wurde.

Gibt es schon die erste Urteile, da offensichtlich diese AGB geschichte bei W...DE sehr viele User getroffen hat. Mich auch, übrigens, bzw. meiner Frau.....
hab jetzt 83€ auf Inkasso betreiber zu zahlen...,frage, muss ich trotzdem noch kündigen? Bis heute hatte ich gedacht, ich muss doch nicht kündigen wenn ich keinen Vertrag abgeschloßen hatte? Oder?
Nicht dass ich jetzt brav die 83 € zahle und morgen kommt rechnung für neue 30 €

Übrigens, mit der Pflicht emails zu lesen......wie soll ich die mahnungen lesen, wenn die mir das account gleich gespeert haben? Winken
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sally_1967
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.06.2006
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

na , da haben wir es wieder . das würde mich jetzt auch mal interessieren , eine kündigung per mail wird nicht akzeptiert, aber eine mahnung per mail muss akzeptiert werden , auch wenn man sie garnicht erhalten hat bzw. der account gesperrt war , so dass man sie garnicht lesen konnte ? da hat die mahnung ja wohl auf dem postweg zu erfolgen. und erst danach darf der betreiber weitere schritte unternehmen. keine mahnung , keine berechtigung zu irgendwelchen inkassoforderungen § 286 Abs. III BGB .
wenn kein vertrag zustande gekommen ist , braucht auch nichts gekündigt zu werden ... was stand denn in den agb´s drin ? dass sich das freemail automatisch in eine clubmitgliedschaft umwandelt ? Geschockt da muss ich aber erst mal noch einmal die agb´s meines freemailanbieters lesen, den ich ja auch schon ein paar jahre nutze Lachen
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sally_1967
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.06.2006
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

ein beispiel : . Dienste von xxx.xx

Die Dienste von xxx.xx werden "wie besehen" ohne Zusicherungen oder Garantien zur Verfügung gestellt. Ihre Nutzung ist kostenlos, soweit nicht in dem jeweiligen Dienst auf die Kostenpflicht hingewiesen wird.


xxx.xx behält sich das Recht vor, Dienste der xxx.xx-Site jederzeit ein- oder umzustellen oder sonstig zu ändern. Dies umfasst auch eine Änderung dieser Nutzungsbedingungen. xxx.xx behält sich insbesondere das Recht vor, eine Kostenpflicht für einzelne Dienste einzuführen. xxx.xx wird den Nutzer hierüber bei Bedarf im voraus informieren.

8.2 Bei kostenpflichtigen oder registrierungspflichtigen Diensten kann der Nutzer bis zu 4 Wochen nach Zugang der Information über die Änderung der Nutzungsbedingungen oder der Dienste das Nutzungsverhältnis kündigen. Kündigt der Nutzer nicht, wird das Nutzungsverhältnis zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt.


vielleicht war ja eine kostenpflichtige umstellung dabei .
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kodl
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 14:47    Titel: ? Antworten mit Zitat

ja, vielleicht und das haben die mir bestimmt per mail mitgeteilt haben:-)
Die frage ist, soll ich den Mißt bezahlen, hab frist von Inkasso bi 1.8.06 ?
Wenn irgendwas kostenlos war, hatte ich bestimmt die agb´s nicht gelesen, keine ahnung mehr, es ist 7 monate her....
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sally_1967
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.06.2006
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

wenn sie zuvor keine korrekte mahnung erhalten haben brauchen sie die inkassoforderung auch nicht bezahlen , ich hatte das gleiche mit einem internetanbieter , der auch nicht gemahnt hat und gleich an das inkassobüro weiter gegeben hat . ich würde mich trotzdem mit dem freemailbetreiber in verbindung setzen und versuchen das ganze zu klären , und darauf hinweisen , dass sie keine mahnung erhalten haben .
warscheinlich müßen sie die clubmitgliedschaft bezahlen . aber die inkassoforderung würde ich verweigern . ich habe zum beispiel widerspuch bei der inkasso per einschreiben eingelegt mit dem verweis auf § 286 Abs. III BGB ( per einschreiben mit rückschein)
die bekommen keinen cent von mir , wofür auch .

gruß sally
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kodl
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 20:40    Titel: was macht inkasso weiter.. Antworten mit Zitat

Was ist der nächste schritt vom inkasso wenn ich bis morgen nicht bezahle?
Wenn ich wiederspruch einlege muss ich doch nicht per einschreiben mit rückschein, oder?

Reicht email nicht aus?
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sally_1967
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.06.2006
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

sie müssen nichts , nur wenn sie wollen , dass ihr einspruch auch ankommt , sollten sie ihn per einschreiben schicken. das gleiche nochmal per mail .
vielleicht hätten sie sich ein wenig eher kümmern sollen.

wenn die inkasso ihre mail nicht erhalten will , dann erhält sie sie auch nicht . der brief ohne einschreiben ist dann auch eben verschwunden .
per einschreiben muss der erhalt vom empfänger unterzeichnet werden .

der nächste schritt der inkasso ? warscheinlich bekommen sie wieder eine zahlungsaufforderung und der geforderte betrag erhöht sich noch einmal wegen verzug.


gruß sally
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