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Kaskoversicherung auf verstorbene Person

 
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Anmeldungsdatum: 31.07.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 19:46    Titel: Kaskoversicherung auf verstorbene Person Antworten mit Zitat

A wurde im Ausland seine PKW gestohlen, was auch der Kaskoversicherung gemeldet worden ist. Die Versicherung lief über die verstorbene Person B, die der Vater der Person A war. Der Generallvertretung wurde gemeldet das der Vater verstorben war. Da der Versicherungskaufmann der Person A mitgeteilt hatte, das die Prozente nicht übernommen werden könnten. Lief die Versicherung weiterhin über die Person B. Die Versicherung selber hatt keine Information das die Person verstorben ist, außer das die alten Versicherung umgeschrieben worden sind auf die Ehefrau des Verstorbenen. Die Frage stellt sich jetzt, falls die Versicherung es mitbekommen würde das die Versicherung weiterlief auf die verstorbene Person A, ob die Versicherung greift. Oder ob sich die Versicherung dagegensträubt. Wiegesagt, die Versicherung lief auf die verstorbene Person B, wegen der Fahrzeugschein,-brief und auch der Kaufvertrag des Wagens auf die Person A lief, die auch der Sohn der Person B ist. Frage Frage
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte mit deutschem Satzaufbau schreiben, danke!
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Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ich versuche mal, das zu vereinfachen:

A ist der Sohn von B.

B ist verstorben, war aber weiterhin Halter des Fahrzeugs, womit A in Urlaub gefahren ist.

Alles richtig soweit?
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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elemic
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

Versicherung hat Vertrag mit Person B.
Person B verstirbt, also besteht dann auch kein Vertrag mehr.
Also steht A nach dem Diebstahl mit leeren Händen da ....
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

elemic hat folgendes geschrieben::
Person B verstirbt, also besteht dann auch kein Vertrag mehr.


sehr gewagte Behauptung. Welche Rechtsgrundlage ist da zutreffend?

nein, ich meine, es gilt immer noch der § 1922 BGB, wonach derartige Verträge auf den oder die Erben übergehen. (Es besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht aus diesem Anlass, für keine der beiden Vertragsparteien)

Somit müsste der Kaskoschaden versichert sein.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 02.08.06, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

@Mogli: Würde dir zustimmen. Immerhin ist ja die Sache kaskoversichert, und nicht der VN.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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