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Vorsorgevollmacht rückgängig machen?

 
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young miss
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Anmeldungsdatum: 14.02.2006
Beiträge: 375

BeitragVerfasst am: 02.08.06, 22:41    Titel: Vorsorgevollmacht rückgängig machen? Antworten mit Zitat

Hallo!

Person A hat eine Vorsorgevollmacht für Ärztin B erteilt. Nun ist es soweit, daß A einen Betreuer benötigt, da er schwer alkoholkrank und tablettenabhängig ist. Jetzt würde ja normalerweise Ärztin B einspringen. Jedoch ist sie es, die Person A regelmäßig die Tabletten verschrieben hat, wodurch er abhängig geworden ist.
Hierzu ist zu sagen, daß sich die beiden schon lange kennen und die (Privat)rezepte praktisch aus Freundschaft und keinerlei medizinischer Notwendigkeit verschrieben wurden...
Kann man daher die Vorsorgevollmacht über´s Gericht rückgängig machen lassen?

Gruß, young miss
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 03.08.06, 07:15    Titel: Re: Vorsorgevollmacht rückgängig machen? Antworten mit Zitat

young miss hat folgendes geschrieben::

Kann man daher die Vorsorgevollmacht über´s Gericht rückgängig machen lassen?

Kommt drauf an, wer "man" ist.

Pfeil Der Betroffene selbst kann die Vollmacht widerrufen, ohne dass das Gericht eingeschaltet würde.
Pfeil Dritte können beim Gericht eine (Kontroll-)Betreuung anregen mit der Begründung, der Bevollmächtigte handele pflichtwidrig.
Pfeil Gegen den Willen des Betroffenen ist aber kaum was zu machen.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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michay
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Bannewitz

BeitragVerfasst am: 03.08.06, 11:05    Titel: ... Antworten mit Zitat

Der Betroffene selbst kann jederzeit die Vollmacht Widerrufen, ist jedoch kostenpflichtig.
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 03.08.06, 11:31    Titel: Re: ... Antworten mit Zitat

michay hat folgendes geschrieben::
Der Betroffene selbst kann jederzeit die Vollmacht Widerrufen, ist jedoch kostenpflichtig.

Frage
Wie kommen Sie darauf?!
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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chancen
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 16.08.2006
Beiträge: 253

BeitragVerfasst am: 16.08.06, 19:47    Titel: Re: Vorsorgevollmacht rückgängig machen? Antworten mit Zitat

young miss hat folgendes geschrieben::
Hallo!

Person A hat eine Vorsorgevollmacht für Ärztin B erteilt. Nun ist es soweit, daß A einen Betreuer benötigt, da er schwer alkoholkrank und tablettenabhängig ist. Jetzt würde ja normalerweise Ärztin B einspringen. Jedoch ist sie es, die Person A regelmäßig die Tabletten verschrieben hat, wodurch er abhängig geworden ist.
Hierzu ist zu sagen, daß sich die beiden schon lange kennen und die (Privat)rezepte praktisch aus Freundschaft und keinerlei medizinischer Notwendigkeit verschrieben wurden...
Kann man daher die Vorsorgevollmacht über´s Gericht rückgängig machen lassen?

Gruß, young miss


Nur der Betroffene selbst kann die Vorsorgevollmacht (selbstverständlich kostenlos) zurückziehen. Wenn bezweifelt wird, dass die Bevollmächtigte Person nicht geeignet ist, kann das Gericht einen Kontrollbevollmächtigten bestellen, der dann ggf. die Vollmacht anstelle des Betreuten aufheben kann, aber auch nur dann, wenn der Betroffene nicht einwilligungsfähig ist.

Generell scheint es sich hier auch um eine Suchterkrankung zu handeln. Da kann ohnehin kein Betreuer bestellt werden, denn das Betreuungsrecht greift nur bei psychischen Erkrankungen und Behinderungen.
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