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marino69 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.02.2006 Beiträge: 117
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Verfasst am: 04.08.06, 09:18 Titel: ...anwaltlich Versichert |
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Es gibt ja in den Schreiben von Anwälten gerne die Formulierung:
"..... wird anwaltlich versichert!"
Jetzt würde ich gerne wissen ob das rechtlich irgendeine Relevanz hat?
z.B. wenn es dann doch nicht stimmt, das der Anwalt mehr Probleme bekommt als ein Nicht-Anwalt der einem irgendwas versichert.
oder ist das eine Aussage die sich nur im laufe der Zeit eingebürgert hat um die (Nicht-Juristische) Gegenpartei zu beeindrucken? |
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stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
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Verfasst am: 04.08.06, 14:58 Titel: |
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| Zitat: | | "..... wird anwaltlich versichert!" |
Der Anwalt, dem egal ist wer gewinnt oder Recht hat versichert das. Daher ist das sicher beweiskräftiger als
| Zitat: | | "..... wird von meinem Mandanten versichert!" |
der ja ein Interesse am Sieg hat
Klaus
P.S der Richter wird dennoch Beweise sehen wollen _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung. |
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kuaja FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.05.2005 Beiträge: 1606
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Verfasst am: 08.08.06, 21:44 Titel: Re: ...anwaltlich Versichert |
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| marino69 hat folgendes geschrieben:: | Es gibt ja in den Schreiben von Anwälten gerne die Formulierung:
"..... wird anwaltlich versichert!"
Jetzt würde ich gerne wissen ob das rechtlich irgendeine Relevanz hat?
z.B. wenn es dann doch nicht stimmt, das der Anwalt mehr Probleme bekommt als ein Nicht-Anwalt der einem irgendwas versichert.
oder ist das eine Aussage die sich nur im laufe der Zeit eingebürgert hat um die (Nicht-Juristische) Gegenpartei zu beeindrucken? |
Die Frage mit dem "anwaltlich versichert" habe ich auch mal hier gestellt. Nach meinem Gedächtnis war die Antwort inetwa, dass das Standesrecht eine Rolle mit dem "anwaltlich versichert" spielt. |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 08.08.06, 23:37 Titel: |
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So ziemlich das einzige, das ein Anwalt schriftsätzlich "anwaltlich versichert", ist das Vorliegen einer Vollmacht für den vorliegenden Fall.
Jeglichen Sachvortrag wird er tunlichst nicht anwaltlich versichern, wenn er sich bzgl. des Inhaltes nur auf Aussagen seines Mandanten verlassen kann. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 09.08.06, 02:28 Titel: |
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| M.A.S. hat folgendes geschrieben:: | | Jeglichen Sachvortrag wird er tunlichst nicht anwaltlich versichern |
*pfeif* Ich mache das in Verfügungsverfahren ziemlich oft...
Beste Grüße
der Metz _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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kuaja FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.05.2005 Beiträge: 1606
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Verfasst am: 09.08.06, 12:43 Titel: |
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| Metzing hat folgendes geschrieben:: | | M.A.S. hat folgendes geschrieben:: | | Jeglichen Sachvortrag wird er tunlichst nicht anwaltlich versichern |
*pfeif* Ich mache das in Verfügungsverfahren ziemlich oft...
Beste Grüße
der Metz |
ähem:
bist ja auch:
| Zitat: | | Metzing, dieser Jungfisch und Hauptstadtwinkeladvokat |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 10.08.06, 00:15 Titel: |
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| Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben:: | | So ziemlich das einzige, das ein Anwalt schriftsätzlich "anwaltlich versichert", ist das Vorliegen einer Vollmacht für den vorliegenden Fall. |
Wieso denn das? Ich habe schon Anwälte Eidesstattliche Versicherungen für Ihre Mandantschaft abgeben sehen - zum Beispiel in Fällen, in denen der Rechtsanwalt selbst Zeuge eines Sachverhaltes ist. Und wer bereit ist, zu einem Sachverhalt eine Eidesstattliche Versicherung abzugeben, der darf wohl gerne auch gefahrlos "anwaltlich versichern" ... |
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Jörg Haferkorn Interessierter
Anmeldungsdatum: 27.02.2006 Beiträge: 19
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Verfasst am: 09.09.06, 11:21 Titel: |
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| nebelhoernchen hat folgendes geschrieben:: | | Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben:: | | So ziemlich das einzige, das ein Anwalt schriftsätzlich "anwaltlich versichert", ist das Vorliegen einer Vollmacht für den vorliegenden Fall. |
Wieso denn das? Ich habe schon Anwälte Eidesstattliche Versicherungen für Ihre Mandantschaft abgeben sehen - zum Beispiel in Fällen, in denen der Rechtsanwalt selbst Zeuge eines Sachverhaltes ist. Und wer bereit ist, zu einem Sachverhalt eine Eidesstattliche Versicherung abzugeben, der darf wohl gerne auch gefahrlos "anwaltlich versichern" ... |
sehe ich auch so; Kriterium ist letztlich das was aus eigener Wahrnehmung gesagt werden kann. Das Beispiel mit der Vollmacht ist sicher die häufigste Konstallation, aber es gibt auch andere Möglichkeiten, wo es zu einem anwaltlichen versichern kommen kann. |
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