Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - ...anwaltlich Versichert
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

...anwaltlich Versichert

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
marino69
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.02.2006
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: 04.08.06, 09:18    Titel: ...anwaltlich Versichert Antworten mit Zitat

Es gibt ja in den Schreiben von Anwälten gerne die Formulierung:

"..... wird anwaltlich versichert!"

Jetzt würde ich gerne wissen ob das rechtlich irgendeine Relevanz hat?

z.B. wenn es dann doch nicht stimmt, das der Anwalt mehr Probleme bekommt als ein Nicht-Anwalt der einem irgendwas versichert.

oder ist das eine Aussage die sich nur im laufe der Zeit eingebürgert hat um die (Nicht-Juristische) Gegenpartei zu beeindrucken?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 04.08.06, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
"..... wird anwaltlich versichert!"


Der Anwalt, dem egal ist wer gewinnt oder Recht hat versichert das. Daher ist das sicher beweiskräftiger als

Zitat:
"..... wird von meinem Mandanten versichert!"


der ja ein Interesse am Sieg hat

Klaus

P.S der Richter wird dennoch Beweise sehen wollen
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
kuaja
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 08.08.06, 21:44    Titel: Re: ...anwaltlich Versichert Antworten mit Zitat

marino69 hat folgendes geschrieben::
Es gibt ja in den Schreiben von Anwälten gerne die Formulierung:

"..... wird anwaltlich versichert!"

Jetzt würde ich gerne wissen ob das rechtlich irgendeine Relevanz hat?

z.B. wenn es dann doch nicht stimmt, das der Anwalt mehr Probleme bekommt als ein Nicht-Anwalt der einem irgendwas versichert.

oder ist das eine Aussage die sich nur im laufe der Zeit eingebürgert hat um die (Nicht-Juristische) Gegenpartei zu beeindrucken?


Die Frage mit dem "anwaltlich versichert" habe ich auch mal hier gestellt. Nach meinem Gedächtnis war die Antwort inetwa, dass das Standesrecht eine Rolle mit dem "anwaltlich versichert" spielt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 08.08.06, 23:37    Titel: Antworten mit Zitat

So ziemlich das einzige, das ein Anwalt schriftsätzlich "anwaltlich versichert", ist das Vorliegen einer Vollmacht für den vorliegenden Fall.
Jeglichen Sachvortrag wird er tunlichst nicht anwaltlich versichern, wenn er sich bzgl. des Inhaltes nur auf Aussagen seines Mandanten verlassen kann.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.08.06, 02:28    Titel: Antworten mit Zitat

M.A.S. hat folgendes geschrieben::
Jeglichen Sachvortrag wird er tunlichst nicht anwaltlich versichern

*pfeif* Ich mache das in Verfügungsverfahren ziemlich oft... Lachen

Beste Grüße

der Metz
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
kuaja
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 09.08.06, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
M.A.S. hat folgendes geschrieben::
Jeglichen Sachvortrag wird er tunlichst nicht anwaltlich versichern

*pfeif* Ich mache das in Verfügungsverfahren ziemlich oft... Lachen

Beste Grüße

der Metz


ähem:
bist ja auch:

Zitat:
Metzing, dieser Jungfisch und Hauptstadtwinkeladvokat


Cool Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 10.08.06, 00:15    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
So ziemlich das einzige, das ein Anwalt schriftsätzlich "anwaltlich versichert", ist das Vorliegen einer Vollmacht für den vorliegenden Fall.

Wieso denn das? Ich habe schon Anwälte Eidesstattliche Versicherungen für Ihre Mandantschaft abgeben sehen - zum Beispiel in Fällen, in denen der Rechtsanwalt selbst Zeuge eines Sachverhaltes ist. Und wer bereit ist, zu einem Sachverhalt eine Eidesstattliche Versicherung abzugeben, der darf wohl gerne auch gefahrlos "anwaltlich versichern" ...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jörg Haferkorn
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.02.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 09.09.06, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
So ziemlich das einzige, das ein Anwalt schriftsätzlich "anwaltlich versichert", ist das Vorliegen einer Vollmacht für den vorliegenden Fall.

Wieso denn das? Ich habe schon Anwälte Eidesstattliche Versicherungen für Ihre Mandantschaft abgeben sehen - zum Beispiel in Fällen, in denen der Rechtsanwalt selbst Zeuge eines Sachverhaltes ist. Und wer bereit ist, zu einem Sachverhalt eine Eidesstattliche Versicherung abzugeben, der darf wohl gerne auch gefahrlos "anwaltlich versichern" ...


sehe ich auch so; Kriterium ist letztlich das was aus eigener Wahrnehmung gesagt werden kann. Das Beispiel mit der Vollmacht ist sicher die häufigste Konstallation, aber es gibt auch andere Möglichkeiten, wo es zu einem anwaltlichen versichern kommen kann.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.