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Raucher raus?

 
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Littlestar
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.08.2006
Beiträge: 5
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 06.08.06, 17:11    Titel: Raucher raus? Antworten mit Zitat

In der Zeitung habe ich heute folgende Nachricht gefunden:

"In Europa dürfen Firmen bei der Ausschreibung von Arbeitsplätzen die Einschränkung hinzufügen: 'Raucher brauchen sich nicht zu bewerben'. Eine Sprecherin der EU-Kommission sagte, damit würden die EU-Anti-Diskriminierungsregeln nicht verletzt. EU-Beschäftigungskommissar Wladimir Spidla hatte kürzlich erklärt, es dürfe im Job und anderswo keine Diskriminierung wegen Herkunft, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung oder Religion geben. Das Rauchen zähle indes nicht dazu."

Verstößt diese Erlaubnis aber nicht gegen unseren Allgemeinen Gleichheitssatz in Art. 3 I GG? Raucher R bewirbt sich auf eine Stellenanzeige, in der Raucher als nicht erwünscht vermerkt sind, und wird im Gegensatz zu Nichtraucher N abgelehnt. Ist das nicht eine Ungleichbehandlung ohne vernünftigen sachlichen Grund?
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Nörgler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.05.2006
Beiträge: 532

BeitragVerfasst am: 07.08.06, 09:27    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,430392,00.html
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Littlestar
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.08.2006
Beiträge: 5
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 07.08.06, 14:22    Titel: Und das GG? Antworten mit Zitat

Hi Nörgler,

vielen Dank für den Link, steht ein bisschen mehr drin als in meinem Zeitungsartikel. Aber er beantwortet meine Frage nicht: Mag ja sein, dass die Maßnahme nicht gegen das EU-Diskriminierungsgesetz verstößt, aber was ist mit unserer Verfassung?
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moro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 07.08.06, 18:00    Titel: Re: Raucher raus? Antworten mit Zitat

Littlestar hat folgendes geschrieben::
Verstößt diese Erlaubnis aber nicht gegen unseren Allgemeinen Gleichheitssatz in Art. 3 I GG? Raucher R bewirbt sich auf eine Stellenanzeige, in der Raucher als nicht erwünscht vermerkt sind, und wird im Gegensatz zu Nichtraucher N abgelehnt. Ist das nicht eine Ungleichbehandlung ohne vernünftigen sachlichen Grund?


Art. 3 I GG wendet sich an den Staat. Im Privatrechtsverkehr ist das Recht, ungleich zu behandeln, geradezu die Quintessenz der Vertragsfreiheit. Wenn mir die Brötchen des Bäckers A besser schmecken als die des Bäckers B, dann darf ich "diskriminieren" (= lat. unterscheiden', 'ungleich behandeln') und mit A einen Kaufvertrag abschließen, nicht aber mit B, und zwar ohne dies irgendjemandem gegenüber rechtfertigen und "vernünftige sachliche Gründe" finden zu müssen. (Obwohl Letzteres beim Thema Nikotin ja auch nicht schwer fallen dürfte.)

Gruß,
moro
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