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Anmeldungsdatum: 06.08.2006 Beiträge: 5 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 06.08.06, 17:11 Titel: Raucher raus?
In der Zeitung habe ich heute folgende Nachricht gefunden:
"In Europa dürfen Firmen bei der Ausschreibung von Arbeitsplätzen die Einschränkung hinzufügen: 'Raucher brauchen sich nicht zu bewerben'. Eine Sprecherin der EU-Kommission sagte, damit würden die EU-Anti-Diskriminierungsregeln nicht verletzt. EU-Beschäftigungskommissar Wladimir Spidla hatte kürzlich erklärt, es dürfe im Job und anderswo keine Diskriminierung wegen Herkunft, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung oder Religion geben. Das Rauchen zähle indes nicht dazu."
Verstößt diese Erlaubnis aber nicht gegen unseren Allgemeinen Gleichheitssatz in Art. 3 I GG? Raucher R bewirbt sich auf eine Stellenanzeige, in der Raucher als nicht erwünscht vermerkt sind, und wird im Gegensatz zu Nichtraucher N abgelehnt. Ist das nicht eine Ungleichbehandlung ohne vernünftigen sachlichen Grund?
Anmeldungsdatum: 06.08.2006 Beiträge: 5 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 07.08.06, 14:22 Titel: Und das GG?
Hi Nörgler,
vielen Dank für den Link, steht ein bisschen mehr drin als in meinem Zeitungsartikel. Aber er beantwortet meine Frage nicht: Mag ja sein, dass die Maßnahme nicht gegen das EU-Diskriminierungsgesetz verstößt, aber was ist mit unserer Verfassung?
Verstößt diese Erlaubnis aber nicht gegen unseren Allgemeinen Gleichheitssatz in Art. 3 I GG? Raucher R bewirbt sich auf eine Stellenanzeige, in der Raucher als nicht erwünscht vermerkt sind, und wird im Gegensatz zu Nichtraucher N abgelehnt. Ist das nicht eine Ungleichbehandlung ohne vernünftigen sachlichen Grund?
Art. 3 I GG wendet sich an den Staat. Im Privatrechtsverkehr ist das Recht, ungleich zu behandeln, geradezu die Quintessenz der Vertragsfreiheit. Wenn mir die Brötchen des Bäckers A besser schmecken als die des Bäckers B, dann darf ich "diskriminieren" (= lat. unterscheiden', 'ungleich behandeln') und mit A einen Kaufvertrag abschließen, nicht aber mit B, und zwar ohne dies irgendjemandem gegenüber rechtfertigen und "vernünftige sachliche Gründe" finden zu müssen. (Obwohl Letzteres beim Thema Nikotin ja auch nicht schwer fallen dürfte.)
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