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Verfasst am: 08.08.06, 08:07 Titel: Welche Möglichkeit?
A hat gegen B einen VB erwirkt=fruchtlose Pfändung!
B hat EV abgegeben,aus der hervor geht das B
eine betriebliche Altersversorgungs-Versicherung hat.
diese Versicherung wird 2012 fällig (B=65 Jahre) fällig.
Versicherung kann nicht gepfändet-beliehen usw. werden!
Kann A sich 2012 oder früher an die Versicherung wenden,
um seinen Anspruch geltend zu machen?
Auf welche Art und Weise?
A hat Bedenken,dass B irgend etwas TRICKST (aber wie)??
um nicht zu zahlen!
Danke
Gehört zwar nicht ganz hierher ins Versicherungsrecht, aber ich versuche trotzdem mal eine Antwort:
Wenn man schon weiß, dass der Schuldner irgendwann zu Geld kommen wird, kann man doch den Gerichtsvollzieher dann nochmal beauftragen. Der Titel gilt ja 30 Jahre lang. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Ist mir schon klar,dass ich 2012 wieder pfänden kann!!
Aber,daher meine Einstellung in Versicherung:
Welche Möglichkeiten hat A als Gläubiger im Vorgriff auf
2012,da ja bis 2012 nicht gepfändet usw. kann!!
B kann ja in diesen langen Zeitraum ja ---tricksen--!!
Daher ja meine Frage--Wie??
Danke
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