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Welche Möglichkeit?

 
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Morlock
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 283

BeitragVerfasst am: 08.08.06, 08:07    Titel: Welche Möglichkeit? Antworten mit Zitat

A hat gegen B einen VB erwirkt=fruchtlose Pfändung!
B hat EV abgegeben,aus der hervor geht das B
eine betriebliche Altersversorgungs-Versicherung hat.
diese Versicherung wird 2012 fällig (B=65 Jahre) fällig.
Versicherung kann nicht gepfändet-beliehen usw. werden!
Kann A sich 2012 oder früher an die Versicherung wenden,
um seinen Anspruch geltend zu machen?
Auf welche Art und Weise?
A hat Bedenken,dass B irgend etwas TRICKST (aber wie)??
um nicht zu zahlen!
Danke
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 08.08.06, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

Gehört zwar nicht ganz hierher ins Versicherungsrecht, aber ich versuche trotzdem mal eine Antwort:

Wenn man schon weiß, dass der Schuldner irgendwann zu Geld kommen wird, kann man doch den Gerichtsvollzieher dann nochmal beauftragen. Der Titel gilt ja 30 Jahre lang.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Morlock
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 283

BeitragVerfasst am: 08.08.06, 09:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ist mir schon klar,dass ich 2012 wieder pfänden kann!!
Aber,daher meine Einstellung in Versicherung:
Welche Möglichkeiten hat A als Gläubiger im Vorgriff auf
2012,da ja bis 2012 nicht gepfändet usw. kann!!
B kann ja in diesen langen Zeitraum ja ---tricksen--!!
Daher ja meine Frage--Wie??
Danke
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@migo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 09.08.06, 08:29    Titel: Antworten mit Zitat

Und wenn "B" 2012 nicht mehr erlebt.
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Morlock
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 283

BeitragVerfasst am: 09.08.06, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt,ganz vergessen!
Darum also:
Was tun??
Da man ja diese Vers. nicht pfänden usw. kann.
Danke
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