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Besteuerung von Kapitalleistungen

 
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tolkien200
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.06.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 13.08.06, 17:06    Titel: Besteuerung von Kapitalleistungen Antworten mit Zitat

Guten Tag,

ich benötige mal die Hilfe des Forums.

Bei meinem Vater wurde eine Lebensversicherung fällig. Das ausgezahlte Kapital soll nun nach dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherungen (GMG) für einen Zeitraum von 10 Jahren mit monatlichen Zahlungen von Krankenversicherung und Pflegeversicherung beaufschlagt werden.

Mir ist nun zu Ohren gekommen, daß man hier gegen Widerspruch einlegen kann. Ist diese Information richtig und wenn ja gibt es hierzu so etwas wie einen Formular-Vordruck?
Mir ist klar daß solche Dingen meistens nicht von Erfolg gekrönt sind, jedoch möchte ich eben zum einen wissen ob die Information überhaupt stimmt bzw. möchte es auch nicht versäumen rechtzeitig wenn möglich den Widerspruch geltend zu machen.

Danke für Eure Antworten.
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tolkien200
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.06.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 10:42    Titel: Antwort zum Beitrag Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

da ich keine Antwort auf meinen Beitrag erhalte, frage ich mich ob ich vielleicht im falschen Themengebiet bin?
Wenn ja wäre ein kurzer Hinweis nett, so daß ich die Frage wo anders plazieren kann. Eine Antwort auf meinen Beitrag wäre mir wichtig um gegebenenfalls nicht zuviel Zeit für eine Reaktion verstreichen zu lassen.

Danke.
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht paßt es besser in das Forum Versicherungsrecht.

Bitte auch die Forenregeln beachten.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Old Piper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Selbstverständlich kann man hierzulande gegen alles Widerspruch einlegen. Hier wäre der Beitragsfestsetzung der KV zu widersprechen, wenn sie denn schon vorliegt.
Die rechtlichen Hintergründe kenne ich nicht, da dürften die KV-Experten Stefanie145 und/oder vikingz besser Bescheid wissen. Ob die allerdings in einen Thread, der "Besteuerung von Kapitalleistungen" betitelt ist, überhaupt reinschauen, wage ich zu bezweifeln.
_________________
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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tolkien200
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.06.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, danke Euch beiden für die Antwort und werde das gleiche Thema nochmals unter Festsetzung KV in das Forum stellen.

Gruß
Tolkien
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