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Verfasst am: 13.08.06, 17:06 Titel: Besteuerung von Kapitalleistungen
Guten Tag,
ich benötige mal die Hilfe des Forums.
Bei meinem Vater wurde eine Lebensversicherung fällig. Das ausgezahlte Kapital soll nun nach dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherungen (GMG) für einen Zeitraum von 10 Jahren mit monatlichen Zahlungen von Krankenversicherung und Pflegeversicherung beaufschlagt werden.
Mir ist nun zu Ohren gekommen, daß man hier gegen Widerspruch einlegen kann. Ist diese Information richtig und wenn ja gibt es hierzu so etwas wie einen Formular-Vordruck?
Mir ist klar daß solche Dingen meistens nicht von Erfolg gekrönt sind, jedoch möchte ich eben zum einen wissen ob die Information überhaupt stimmt bzw. möchte es auch nicht versäumen rechtzeitig wenn möglich den Widerspruch geltend zu machen.
Verfasst am: 18.08.06, 10:42 Titel: Antwort zum Beitrag
Hallo Forum,
da ich keine Antwort auf meinen Beitrag erhalte, frage ich mich ob ich vielleicht im falschen Themengebiet bin?
Wenn ja wäre ein kurzer Hinweis nett, so daß ich die Frage wo anders plazieren kann. Eine Antwort auf meinen Beitrag wäre mir wichtig um gegebenenfalls nicht zuviel Zeit für eine Reaktion verstreichen zu lassen.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 18.08.06, 10:45 Titel:
Vielleicht paßt es besser in das Forum Versicherungsrecht.
Bitte auch die Forenregeln beachten. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Selbstverständlich kann man hierzulande gegen alles Widerspruch einlegen. Hier wäre der Beitragsfestsetzung der KV zu widersprechen, wenn sie denn schon vorliegt.
Die rechtlichen Hintergründe kenne ich nicht, da dürften die KV-Experten Stefanie145 und/oder vikingz besser Bescheid wissen. Ob die allerdings in einen Thread, der "Besteuerung von Kapitalleistungen" betitelt ist, überhaupt reinschauen, wage ich zu bezweifeln. _________________ MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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