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Kreditkartenbetrug im Internet

 
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nudelaug
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.06.2005
Beiträge: 32
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 14.08.06, 09:59    Titel: Kreditkartenbetrug im Internet Antworten mit Zitat

Hallo,

hab folgendes Problem:

Habe ein Kreditkarte, die ich hauptsächlich für Einkäufe im Internet verwende. Die Abbuchungen hierzu haben auch immer gepasst.

Bei der letzten Abbuchung sind jedoch Umsätze verzeichnet, die definitiv nicht von mir getätigt wurden. Es handelt sich offenbar um Umsätze aus dem Internet bei einem Online-Pokerspiel-Anbieter (ca. € 180.-) aus dem Ausland.

Offensichtlich hat da jemand mit meiner Karte Missbrauch betrieben.

Meine Fragen hierzu:
Wer ist in der Pflicht, nachzuweisen, wer die Umsätze getätigt hat?
Muss man Anzeige bei der Polizei erstatten?
Kann ich nicht einfach die zu Unrecht abgebuchten Beträge zurückbuchen lassen?

Meine Bank teilte mir mit, dass Sie den Fall nach schriftlicher Anzeige "prüfen" würden.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 14.08.06, 14:28    Titel: Re: Kreditkartenbetrug im Internet Antworten mit Zitat

nudelaug hat folgendes geschrieben::
Kann ich nicht einfach die zu Unrecht abgebuchten Beträge zurückbuchen lassen?

Ja, eine Kreditkartenbelastung ist nur dann unwiderruflich, wenn der Kreditkarteninhaber seine Karte persönlich vorgelegt und den Belastungsbeleg unterschrieben hat.
Reklamieren Sie die nicht von Ihnen getätigten Buchungen schriftlich gegenüber dem Kartenausgebenden Kreditinstitut. Überlichweise haben diese für derartige Reklamationen Vordrucke und es kann auch sein, daß Sie zur Abgabe einer Versicherung an Eides statt aufgefordert werden.
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 14.08.06, 22:43    Titel: Re: Kreditkartenbetrug im Internet Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
nudelaug hat folgendes geschrieben::
Kann ich nicht einfach die zu Unrecht abgebuchten Beträge zurückbuchen lassen?

Ja, eine Kreditkartenbelastung ist nur dann unwiderruflich, wenn der Kreditkarteninhaber seine Karte persönlich vorgelegt und den Belastungsbeleg unterschrieben hat.
Reklamieren Sie die nicht von Ihnen getätigten Buchungen schriftlich gegenüber dem Kartenausgebenden Kreditinstitut. Überlichweise haben diese für derartige Reklamationen Vordrucke und es kann auch sein, daß Sie zur Abgabe einer Versicherung an Eides statt aufgefordert werden.


Darüber hinaus sollte auch Anzeige erstattet werden! Und sicherheitshalber würd ich eine neue Kreditkarte beantragen .. scheinbar ist deine KK- Nummer irgendwo (im Internet) ausspioniert worden und kann zukünftig immer wieder passieren.

Nach Anzeige kann die Staatsanwaltschaft anhand der vorliegenden Daten beim Poker- Anbieter (wie z.b. IP-Adresse) nachvollziehen, wer hier deine Daten ausspioniert und missbraucht hat).


Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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