Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Befangenheit ja oder nein?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Befangenheit ja oder nein?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
kuaja
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 10:55    Titel: Befangenheit ja oder nein? Antworten mit Zitat

A verklagt B.
Gericht verfügt: B muss binnen zwei Wochen anzeigen, ob er sich gegen As Klage verteidigt, und wenn ja, muss die Begründung nach weiteren zwei Wochen vorgelegt werden."
B erwidert: "Möchte mich verteidigen."

Nach weiteren zwei Wochen kommt nichts von B.

A beantragt ein Versäumnisurteil.

Das Gericht sendet B erneut den Hinweis, dass es beabsichtigt, ein Versäumnisurteil zu erlassen, wenn B sich nicht meldet.

Nach weiteren zwei Wochen fragt A dem Gericht, ob sich B meldete.

Das Gericht antwortet A, dass B nicht reagiert hat. Wenn B nach weiteren zwei Wochen nicht reagiert, wird es As Antrag (Versäumnisurteil) stattgeben.



Ist dies oben Genanntes gängige Praxis, also dass dem Beklagten immer und immer wieder Fristen eingeräumt werden, die er noch nicht einmal beantragte?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
§ 276 ZPO
(1) Bestimmt der Vorsitzende keinen frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung, so fordert er den Beklagten mit der Zustellung der Klage auf, wenn er sich gegen die Klage verteidigen wolle, dies binnen einer Notrfrist von zwei Wochen nach Zustellung der Klageschrift dem Gericht schriftlich anzuzeigen; ... Zugleich ist dem Beklagten eine Frist von mindestens zwei weiteren Wochen zur schriftlichen Klageerwiderung zu setzen. ....



Es gibt weniger befangene Richter, als man so denkt... Lachen
_________________
Karma statt Punkte!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kuaja
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

So wurde auch vorgegangen.

Gericht sagt B: Du musst jetzt in max zwei Wochen sagen, ob du dich verteidigen willst.
Wenn du das sagt, dann musst du nach weiteren zwei Wochen begründen, warum du meinst, dass A der Anspruch nicht zusteht.

B sagt dem Gericht: Ich werde mich verteidigen, und in zwei Wochen erwidern.

In zwei Wochen sagt B nichts.
Nach weiteren zwei Wochen sagt B trotz Aufforderung vom Gericht immer noch nichts. Gericht schreibt B nundenn, dass es beabsichtigt, ein Versäumnisurteil zu erlassen, wenn nicht binnen zwei Wochen reagiert wird.

A fragt dem Gericht, ob sich B meldete.
Gericht sagt A, dass B nochmal darauf hingewiesen worden ist, wenn er sich nicht meldet, dass es ein für ihn kostenpflichtiges Versäumnisurteil erlassen wird.

Wieso wird B so viele Fristen gegeben, die er gar nicht beantragte?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Die zweite Frist (....Frist von mindestens zwei Wochen) ist eine richterliche Frist, die jener nach Gutdünken bestimmen kann. Je nachdem, wie es gerade so in den Geschäftsplan fast. Besser, den Beklagten noch einmal auf die Folgen einer Fristversäumnis hinzuweisen, als bei sofortigem Urteil hinterher einen Einspruch auf dem Tisch zu haben.
_________________
Karma statt Punkte!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 13:05    Titel: Antworten mit Zitat

Moment: Es darf doch gar kein VU im schriftlichen Verfahren ergehen. B hat doch Verteidigungsabsicht angezeigt.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

Sh..... reingefallen Geschockt Mit den Augen rollen
_________________
Karma statt Punkte!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.