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man kann ja von Geschwistern (z.B. wenn diese verstorben sind, man in einem Haushalt lebte und den Wagen übernimmt oder auch "einfach so") den Rabatt auf die eigene Person übertragen.
Muss das jede Versicherung machen, oder ist es rechtens wenn eine Versicherung dieses ablehnt?
Natürlich kann die Versicherung das ablehnen. Es kommt auf die Bedingungen an.
Allgemein üblich ist es z. B., dass nur zwischen Eltern-Kind eine Übertragung gewährt wird. Alles andere ist dann Ermessensspielraum bzw. Kulanz des jewiligen Sachbearbeiters. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Ist der Schadensfreiheitsrabatt mit in der Erbmasse ??
definitiv: NEIN
für eine übertragung des sf müssen die entsprechenden voraussetzungen, die der vr definieren kann, erfüllt sein - sofern überhaupt möglich. _________________ MfG,
Duisburger
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