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GBR als Einzelperson weiterführen?

 
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magdeburg
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.08.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 19:15    Titel: GBR als Einzelperson weiterführen? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich hab mal eine Frage.

Die Personen A und B haben eine Firma A & B GBR gegründet, nun steigt A aus.
Darf B die Firma unter dem jetzigen Namen weiterführen (als Einzelerson)?
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Toph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

GbR=Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Kann eine Einzelperson eine Gesellschaft sein?

Nein.
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

Toph hat folgendes geschrieben::
GbR=Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Kann eine Einzelperson eine Gesellschaft sein?

Etwas präziser: Personengesellschaft. Winken

Manche unterscheiden hier wie folgt:

1. Die Gründung einer "Einmann-Personengesellschaft" ist nach geltendem Recht nicht möglich (unstreitig).

2. Die Möglichkeit einer "Einmann-Personengesellschaft" als Fortsetzungs- oder Liquidationsgesellschaft wird von manchen bejaht (Minderheitsmeinung), von der h. M. aber abgelehnt.

In diesem Zusammenhang frage ich mich, welche Bedeutung § 140 Abs. 1 S. 2 HGB hat (gilt für die OHG).
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Toph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

jurico hat folgendes geschrieben::
Etwas präziser: Personengesellschaft. Winken

Ähmmm, ja, natürlich, nur diese Form war gemeint Verlegen
Zitat:
In diesem Zusammenhang frage ich mich, welche Bedeutung § 140 Abs. 1 S. 2 HGB hat (gilt für die OHG).

Hmmm, ich meine da mal was kluges zu gelesen zu haben...wo sind meine Gesellschaftsrechtunterlagen?
*such, kram*
Im Büro, natürlich... Mit den Augen rollen
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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