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Ratz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.06.2005 Beiträge: 206
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Verfasst am: 18.08.06, 08:43 Titel: 2 unterschiedliche Zahlungsbedingungen |
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Hallo Forumsgemeinde!
Bevor wir uns hier die Köpfe einschlagen - sicher kann uns hier wer weiterhelfen.
Gehen wir mal von 3 Firmen aus: A und B und C
A - Bestellung an C mit Zahlbed. 3% Skonto
C gibt Bestellung an B weiter (Teilauftrag)
B bestätigt A Auftrag aufgrund der Bestellung an C, jedoch mit Grundlage der eigenen AGBs ohne Skonto.
A moniert nach Eingang der Auftragsbestätigung nicht.
Was gilt hier nun? Dürfte A sich Skonto ziehen oder nicht?
.. bin ich überhaupt im richtigen Unterforum??  _________________ *** Das Licht am Ende eines Tunnels kann auch ein Idiot mit einer Kerze sein *** |
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Toph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.02.2006 Beiträge: 2424 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 18.08.06, 08:48 Titel: Re: 2 unterschiedliche Zahlungsbedingungen |
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Ratz hat folgendes geschrieben:: | Dürfte A sich Skonto ziehen oder nicht? |
A hat einen Vertrag mit C, der Zahlung mit Skonto vorsieht und darf natürlich entsprechend Skonto ziehen.
Das C einen Vertrag mit B der Gestalt geschlossen hat, dass dieser die Leistung zu der C sich gegenüber A verpflichtet hat, zu erbringen verpflichet ist (ggf. direkt an A), berührt nicht das Vertragsverhältnis von A zu C. _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05 |
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Ratz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.06.2005 Beiträge: 206
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Verfasst am: 18.08.06, 09:15 Titel: |
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Würde diese Regelung durch unterschiedliche Zahlungsempfänber beeinträchtig werden?
Wenn B Rechnung direkt an A stellen würde und A auch direkt an B zahlt?
C wäre hier ja völlig aussen vor.
Wenn A an C zahlt und B mit C verrechnet, wäre es klar. Aber so?
wie kommt man eigentlich in der PAUSE auf so blöde Themen ... _________________ *** Das Licht am Ende eines Tunnels kann auch ein Idiot mit einer Kerze sein *** |
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Toph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.02.2006 Beiträge: 2424 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 18.08.06, 09:47 Titel: |
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Ratz hat folgendes geschrieben:: | Würde diese Regelung durch unterschiedliche Zahlungsempfänber beeinträchtig werden?
Wenn B Rechnung direkt an A stellen würde und A auch direkt an B zahlt?
C wäre hier ja völlig aussen vor.
Wenn A an C zahlt und B mit C verrechnet, wäre es klar. Aber so? |
Wenn B Rechnung direkt an A stellen würde und A auch direkt an B zahlt, kann dahinter eigentlich nur eine Abtretung der Forderung gegen A von C an B stehen, die B an Erfüllungs statt oder erfüllungshalber annimmt.
Ob die Forderungsabtretung an Erfüllungs statt oder erfüllungshalber angneommen wurde, ist durch Auslegung zu ermitteln-Palandt schreibt im Zweifel wäre Leistung erfüllungshalber anzunehmen.
In beiden Fällen ist A berechtigt Skonto zu ziehen; bei Leistung an Erfüllungs statt ist aber durch die Annahme das Schuldverhältnis zwischen C und B erloschen und B kann den Differenz(Skonto)betrag nicht mehr von C verlangen.
Bei Leistung erfüllungshalber, erlischt das Schuldverhältnis zwischen B und C durch die Forderungsabtretung nicht, sondern nur durch den Forderungseinzug in der Höhe in der B sich aus der Forderung befriedigen kann-hier hat also B noch Anspruch gegen C in Höhe des Differenz(Skonto)betrages
Zitat: | wie kommt man eigentlich in der PAUSE auf so blöde Themen ... |
Gute Frage. Und wieso beantworte ich eingentlich so blöde Fragen in der Pause?  _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05 |
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Ratz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.06.2005 Beiträge: 206
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Verfasst am: 18.08.06, 11:51 Titel: |
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Vielen Dank für die ausführliche Info und schon mal ein schönes Wochenende!
Toph hat folgendes geschrieben:: | Ratz hat folgendes geschrieben:: |
wie kommt man eigentlich in der PAUSE auf so blöde Themen ... |
Gute Frage. Und wieso beantworte ich eingentlich so blöde Fragen in der Pause?  |
.. schlimm gell ...?  _________________ *** Das Licht am Ende eines Tunnels kann auch ein Idiot mit einer Kerze sein *** |
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Pünktchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2634
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Verfasst am: 19.08.06, 03:10 Titel: Re: 2 unterschiedliche Zahlungsbedingungen |
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Toph hat folgendes geschrieben:: |
A hat einen Vertrag mit C, |
Hat A das tatsächlich? Das ergibt sich zumindest aus dem Sachverhalt. Eine Bestellung ist noch kein Vertrag. Oder habe ich etwas überlesen? |
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Toph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.02.2006 Beiträge: 2424 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 19.08.06, 11:39 Titel: Re: 2 unterschiedliche Zahlungsbedingungen |
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Pünktchen hat folgendes geschrieben:: | Toph hat folgendes geschrieben:: |
A hat einen Vertrag mit C, |
Hat A das tatsächlich? Das ergibt sich zumindest aus dem Sachverhalt. Eine Bestellung ist noch kein Vertrag. Oder habe ich etwas überlesen? |
Ich gehe schon davon aus, dass c die Bestellung des A auch angenommen hat und damit ein Vertrag zustande kam, denn anders kann ich mir die Einräumung eines Sknotos nicht erklären. _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05 |
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Pünktchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2634
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Verfasst am: 24.08.06, 20:39 Titel: Re: 2 unterschiedliche Zahlungsbedingungen |
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Toph hat folgendes geschrieben:: | Pünktchen hat folgendes geschrieben:: | Toph hat folgendes geschrieben:: |
A hat einen Vertrag mit C, |
Hat A das tatsächlich? Das ergibt sich zumindest aus dem Sachverhalt. Eine Bestellung ist noch kein Vertrag. Oder habe ich etwas überlesen? |
Ich gehe schon davon aus, dass c die Bestellung des A auch angenommen hat und damit ein Vertrag zustande kam, denn anders kann ich mir die Einräumung eines Sknotos nicht erklären. |
I. d. R. gewährt man Skonto für jeden Kunden und muss nicht extra nach jeder Bestellung gewährt werden. |
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Toph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.02.2006 Beiträge: 2424 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 25.08.06, 10:19 Titel: Re: 2 unterschiedliche Zahlungsbedingungen |
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Pünktchen hat folgendes geschrieben:: | I. d. R. gewährt man Skonto für jeden Kunden und muss nicht extra nach jeder Bestellung gewährt werden. |
Wenn man Skonto jedem Kunden gewährt wird selbiges Skonto aber in den AGBen geregelt sein, die nur durch einen Vertragsschluss in das Vertragsverhältnis einbezogen werden. _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05 |
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