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Widerspruch: Frist- und Formwahrend

 
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monsun
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.11.2004
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 08.12.04, 11:21    Titel: Widerspruch: Frist- und Formwahrend Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn man einen Widerspruch einlegen möchte, der "Frist- und Formwahrend" (?) ist, wie müsste der dann ungefähr formuliert sein?

Welche Inhalte müssten dringend aufgenommen werden?

Vielleicht findet man ja hier ein paar Ideen, wie so ein Widersüruch formuliert werden könnte.

Herzlichen Dank im Voraus,

TH
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Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 08.12.04, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Außer der Schriftform - bzw. persönlich zur Niederschrift - gibt es für den Widerspruch keine Formvorschriften. Er sollte natürlich das Aktenzeichen enthalten und die Benennung der Entscheidung (Bescheiddatum), der widersprochen wird. Eine Begründung des Widerspruchs ist sinnvoll, kann aber auch später nachgereicht und/oder erweitert werden.
_________________
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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