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Außer der Schriftform - bzw. persönlich zur Niederschrift - gibt es für den Widerspruch keine Formvorschriften. Er sollte natürlich das Aktenzeichen enthalten und die Benennung der Entscheidung (Bescheiddatum), der widersprochen wird. Eine Begründung des Widerspruchs ist sinnvoll, kann aber auch später nachgereicht und/oder erweitert werden. _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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