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Rechte des Kommanditisten

 
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Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.06.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 17:35    Titel: Rechte des Kommanditisten Antworten mit Zitat

A ist Kommanditist in einer KG. Welche Möglichkeiten hat er gegen die (seiner Meinung nach) falschen Steuererklärungen der Gesellschaft zur einheitlichen bzw. gesonderten Feststellung vorzugehen?

Frage

Ich habe bisher nur etwas über die Informations- bzw. Auskunftsrechte gefunden.

pwd
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Der einzige Unterschied zwischen mir und einem Verrückten ist der, dass ich nicht verrückt bin.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn im Gesellschaftsvertrag diesbezüglich nichts steht, sind Kommanditisten von der Geschäftsführung ausgeschlossen (§164 HGB)
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.06.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

ja, soweit ist das schon klar.

die frage ist ja jetzt, ist zum beispiel ein einspruch beim finanzamt als "geschäftsführung" der gesellschaft zu qualifizieren?
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Saxoflyer
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Anmeldungsdatum: 29.12.2004
Beiträge: 213

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

die Rechte eines Kommanditisten richten sich in erster Linie nach dem Gesellschaftsvertrag. Sind darin keine Angaben gemacht, so ist das HGB bzw. BGB maßgebend.

Er hat dann nach § 166 HGB Informations- und -Auskunftsrechte und mehr nicht. Falls er mit dem Feststellungsbescheid nicht einverstanden ist muss er ggfs. Einspruch beim Feststellungsfinanzamt einlegen, wobei die anderen Gesellschafter dann dem Verfahren hinzugezogen werden.

Gruß
Sven
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Lieber sich das Hirn verrenken
als dem Finanzamt was zu schenken
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*P*
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zur Ergänzung:
Er ist nach § 352 AO befugt Einspruch einzulegen.
Aber nur dann, wenn er persönlich betroffen ist.


Gruß

der Petz
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

Im Zweifel gilt ein vom Kaufmann vorgenommenes Rechtsgeschäft als zum Betrieb zugehörig Winken (§ 344 Abs. 1 HGB)
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Risus
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Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1167
Wohnort: Düsseldorf reloaded

BeitragVerfasst am: 19.08.06, 06:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
die beiden letzten Beiträge von Saxoflyer und I-User wurden aus dem Crossposting des Fragestellers im Steuerforum hierher verschoben und eingefügt.

Freundliche Grüsse
Risus
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Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
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towel day
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 21.08.06, 08:53    Titel: Antworten mit Zitat

Risus hat folgendes geschrieben::
die beiden letzten Beiträge von Saxoflyer und I-User wurden aus dem Crossposting des Fragestellers im Steuerforum hierher verschoben und eingefügt.
Ja. Genau falsch rum, da steuerrechtliches Problem. Mr. Green

Weshalb Petz die Frage auch tadellos beantworten konnte Winken
_________________
Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
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Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.06.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 21.08.06, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

towel day hat folgendes geschrieben::
Ja. Genau falsch rum, da steuerrechtliches Problem. Mr. Green

Weshalb Petz die Frage auch tadellos beantworten konnte Winken


JA ich habs auch eher steuerrechtlich als gesellschaftsrechtlich gesehen, hatte es aber schließlich in beide Kategorien eingestellt, in der Hoffnung möglichst viele Nutzer zu dem etwas abseitigen Thema zu erreichen.

Vielen Dank für die Antworten.

pwd
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Risus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1167
Wohnort: Düsseldorf reloaded

BeitragVerfasst am: 21.08.06, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

passwort hat folgendes geschrieben::
JA ich habs auch eher steuerrechtlich als gesellschaftsrechtlich gesehen

das war zunächst aber nicht eindeutig ersichtlich, weil einige Antworten auch das Gesellschafts- und Handelsrecht berührten
passwort hat folgendes geschrieben::
hatte es aber schließlich in beide Kategorien eingestellt, in der Hoffnung möglichst viele Nutzer zu dem etwas abseitigen Thema zu erreichen.

...und damit einige Verwirrung gestiftet. Crosspostings sind nicht gerade fair gegenüber den Leuten, die sich Mühe geben, darauf zu antworten.

Soll der Thread denn jetzt in's Steuerrecht verschoben werden?
Kostet aber extra! Mr. Green

Grüsse
Risus
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 21.08.06, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Im Zweifel gilt ein vom Kaufmann vorgenommenes Rechtsgeschäft als zum Betrieb zugehörig Winken (§ 344 Abs. 1 HGB)

Ja, aber Kaufmann ist die KG (§ 6 Abs. 1 HGB); das hilft also nicht viel weiter. Winken

Risus hat folgendes geschrieben::
Soll der Thread denn jetzt in's Steuerrecht verschoben werden?
Kostet aber extra!

Ich dagegen halte es mit dem "Gelernten Jäger": Heute umsonst, morgen für Geld!
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Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.06.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

Risus hat folgendes geschrieben::

...und damit einige Verwirrung gestiftet. Crosspostings sind nicht gerade fair gegenüber den Leuten, die sich Mühe geben, darauf zu antworten.


ich werds nicht mehr tun - versprochen, aber waum das unfair ist versteh ich nicht ganz. ist ja nun nicit so, dass die antwortgeber ihre antworten in beiden threads geschrieben haben oder dies mussten.

Risus hat folgendes geschrieben::

Soll der Thread denn jetzt in's Steuerrecht verschoben werden?
Kostet aber extra! Mr. Green

Grüsse
Risus


Das Verschieben zurück ins Steuerrecht ist nicht unbedingt erforderlich. Rechte die über 352 AO bzw. 48 FGO bezeihneten hinausgehen scheints nicht zu geben. Dank an alle.

pwd
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

passwort hat folgendes geschrieben::
aber waum das unfair ist versteh ich nicht ganz. ist ja nun nicit so, dass die antwortgeber ihre antworten in beiden threads geschrieben haben oder dies mussten.
Wahrscheinlich wurde gemeint, dass Leute in einem Thread fleißig antworten, abwohl ähnliche Antworten schon im anderen Thread vorhanden sind.
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