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Verfasst am: 22.08.06, 10:28 Titel: Umfragen auf Messegeländer, in Einkaufszentren...
(Beitrag ist auch im Forum Handelsrecht, aber ich denke, hier passt er besser)- Wäre um eine (Teil-) Antwort sehr dankbar!! ...
Ist es erlaubt, Umfragen z.B. auf Messegelände oder in Einkaufszentren durchzuführen? Bräuchte man da die Einverständniserklärung des Messeveranstalters oder der Verwaltung des Einkaufszentrums? Darf man ohne jeglicher Erlaubnis nur auf öffentlichen Straßen befragen (z.B. Fußgängerzone)?
Umfragen per Telefon sind ja meines Wissens auch nicht erlaubt, außer der (potentielle) Kunde hat der befragenden Firma bereits seine Adresse mitgeteilt. Stimmt das?
Darf ich in Ihrer Wohnung eine Umfrage machen oder muss ich SIe vorher fragen.
Sie dürfen auf fremden Gelände nur das machen was der besitzer Ihnen gestattet. In Einkaufszentren gestatte Ihnen der Besitzer den Einkauf und das betrachten der Waren. Mehr nicht
Zitat:
Umfragen per Telefon sind ja meines Wissens auch nicht erlaubt, außer der (potentielle) Kunde hat der befragenden Firma bereits seine Adresse mitgeteilt.
Bei Umfragen gibts keine Regelung und auch keine Kunden. Viele Unternehmen verstecken daher Verkaufsgespräche in Umfrage. Da bleiben die Kunden länger in der Leitung
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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