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Umfragen auf Messegeländer, in Einkaufszentren...

 
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crocus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.08.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 10:28    Titel: Umfragen auf Messegeländer, in Einkaufszentren... Antworten mit Zitat

(Beitrag ist auch im Forum Handelsrecht, aber ich denke, hier passt er besser)- Wäre um eine (Teil-) Antwort sehr dankbar!! ... Idee

Ist es erlaubt, Umfragen z.B. auf Messegelände oder in Einkaufszentren durchzuführen? Bräuchte man da die Einverständniserklärung des Messeveranstalters oder der Verwaltung des Einkaufszentrums? Darf man ohne jeglicher Erlaubnis nur auf öffentlichen Straßen befragen (z.B. Fußgängerzone)?

Umfragen per Telefon sind ja meines Wissens auch nicht erlaubt, außer der (potentielle) Kunde hat der befragenden Firma bereits seine Adresse mitgeteilt. Stimmt das?

Vielen Dank im Voraus,
Gruß
crocus
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

Darf ich in Ihrer Wohnung eine Umfrage machen oder muss ich SIe vorher fragen.

Sie dürfen auf fremden Gelände nur das machen was der besitzer Ihnen gestattet. In Einkaufszentren gestatte Ihnen der Besitzer den Einkauf und das betrachten der Waren. Mehr nicht

Zitat:
Umfragen per Telefon sind ja meines Wissens auch nicht erlaubt, außer der (potentielle) Kunde hat der befragenden Firma bereits seine Adresse mitgeteilt.


Bei Umfragen gibts keine Regelung und auch keine Kunden. Viele Unternehmen verstecken daher Verkaufsgespräche in Umfrage. Da bleiben die Kunden länger in der Leitung

Klaus
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Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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