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Bezeichnung als Anwaltassistent et al.

 
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xrista
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 08:49    Titel: Bezeichnung als Anwaltassistent et al. Antworten mit Zitat

Hallo,

darf ich mich in D offiziell als Anwaltsassistent benennen (auf Visitenkarten Lebenslauf etc.) , wenn ich "nur" ein komplettes Jurastudium hinter mir habe (1.StE wahlweise vorher abgebrochen bzw. 2 mal endgültig durchgefallen ) . Muss ich dafür auch tatsächlich momentan für einen Juristen tätig sein oder reicht bereits die Suche für eine solche Anstellung ??

Sich als "Jurist" zu bezeichnen , wäre ja nicht zulässig, oder ??

Danke für eine ehrliche Antwort

Xrista


Zuletzt bearbeitet von xrista am 22.08.06, 21:00, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 08:56    Titel: Re: Bezeichnung als Legal Assistant et al. Antworten mit Zitat

xrista hat folgendes geschrieben::

Sich als "Jurist" zu bezeichnen , wäre ja nicht zulässig, oder ??


Jurist ist m.W. keine ausdrücklich geschützte Berufsbezeichnung. Die anderen genannten Bezeichnungen wohl auch nicht.

Siehe auch hier: http://lexikon.(Wortsperre: Firma).de/Berufsbezeichnung
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Thali
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Anmeldungsdatum: 29.03.2006
Beiträge: 125
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 19:41    Titel: Re: Bezeichnung als Legal Assistant et al. Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::


Jurist ist m.W. keine ausdrücklich geschützte Berufsbezeichnung. Die anderen genannten Bezeichnungen wohl auch nicht.


Dennoch wäre es natürlich ein gesellschaftlicher Regelverstoß, sich ohne 1. Staatsexamen als "Jurist" zu bezeichnen. Bei Bewerbungen wäre das natürlich auch ein peinliche Verfehlung.

Allerdings bin ich schon der Meinung, daß das Bestehen aller Scheine bis zum ersten Staatsexamen im Zuge des Bologna-Prozesses zur Verleihung des Titels "bachelor of law" führen müßte. Meines Wissens gibt es auch bereits dahingehende Bestrebungen. Ob die sich durchsetzen, wird man sehen.
Mit der nachträglichen Verleihung dieses Abschlusses dürfte es aber problematisch werden.
Schließlich mußten auch der Etablierung des Titels "Diplom-Jurist" nach dem ersten Staatsexamen klägerische Anstrengungen vorausgehen.

Also da würde ich mal abwarten und bei der Uni dann einen entsprechenden Antrag stellen.
_________________
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Cicero
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Dennoch wäre es natürlich ein gesellschaftlicher Regelverstoß, sich ohne 1. Staatsexamen als "Jurist" zu bezeichnen. Bei Bewerbungen wäre das natürlich auch ein peinliche Verfehlung.


In Bayern steht auf den Zeugnissen des ersten Examens, dass man sich "Jurist (Univ.)" nennen darf. Für mich ist es weder ein gesellschaftlicher Regelverstoß noch eine "peinliche Verfehlung" in einer Bewerbung, wenn man es dann auch tut. Immerhin hat man ein juristisches Hochschulstudium erfolgreich hinter sich gebracht.
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moro
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage von xrista bezog sich auf den Fall, dass jemand das Erste Staatsexamen nicht mit Erfolg abgelegt hat.

Gruß,
moro
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Cicero
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Geschockt dann sollte ich mal wieder zum Augenarzt gehen...
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Cicero hat folgendes geschrieben::
Immerhin hat man ein juristisches Hochschulstudium erfolgreich hinter sich gebracht.

Edit: Das Studium ja, eben nur die lästige Prüfung nicht. Winken
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xrista
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 23.08.06, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten.

Den Bachelor für die "Scheinfreiheit" ohne bestandenes 1.StE gibt es bereit an einer norddt. Uni (Hamburg ???) auf Antrag für noch eingeschriebene studenten.

Leider studiere ich in BAWü und bis die Bachelor-Regelung dort übernommn wird, bin ich wohl bereits wegen endgütigen Verlustes des Prüfungsanspruches exmatrikuliert. Und rückwirkend soll es diesen Bachelor nicht geben.

Xrista
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