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Verfasst am: 22.08.06, 08:49 Titel: Bezeichnung als Anwaltassistent et al.
Hallo,
darf ich mich in D offiziell als Anwaltsassistent benennen (auf Visitenkarten Lebenslauf etc.) , wenn ich "nur" ein komplettes Jurastudium hinter mir habe (1.StE wahlweise vorher abgebrochen bzw. 2 mal endgültig durchgefallen ) . Muss ich dafür auch tatsächlich momentan für einen Juristen tätig sein oder reicht bereits die Suche für eine solche Anstellung ??
Sich als "Jurist" zu bezeichnen , wäre ja nicht zulässig, oder ??
Danke für eine ehrliche Antwort
Xrista
Zuletzt bearbeitet von xrista am 22.08.06, 21:00, insgesamt 2-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 22.08.06, 08:56 Titel: Re: Bezeichnung als Legal Assistant et al.
xrista hat folgendes geschrieben::
Sich als "Jurist" zu bezeichnen , wäre ja nicht zulässig, oder ??
Jurist ist m.W. keine ausdrücklich geschützte Berufsbezeichnung. Die anderen genannten Bezeichnungen wohl auch nicht.
Siehe auch hier: http://lexikon.(Wortsperre: Firma).de/Berufsbezeichnung _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Verfasst am: 22.08.06, 19:41 Titel: Re: Bezeichnung als Legal Assistant et al.
Redfox hat folgendes geschrieben::
Jurist ist m.W. keine ausdrücklich geschützte Berufsbezeichnung. Die anderen genannten Bezeichnungen wohl auch nicht.
Dennoch wäre es natürlich ein gesellschaftlicher Regelverstoß, sich ohne 1. Staatsexamen als "Jurist" zu bezeichnen. Bei Bewerbungen wäre das natürlich auch ein peinliche Verfehlung.
Allerdings bin ich schon der Meinung, daß das Bestehen aller Scheine bis zum ersten Staatsexamen im Zuge des Bologna-Prozesses zur Verleihung des Titels "bachelor of law" führen müßte. Meines Wissens gibt es auch bereits dahingehende Bestrebungen. Ob die sich durchsetzen, wird man sehen.
Mit der nachträglichen Verleihung dieses Abschlusses dürfte es aber problematisch werden.
Schließlich mußten auch der Etablierung des Titels "Diplom-Jurist" nach dem ersten Staatsexamen klägerische Anstrengungen vorausgehen.
Also da würde ich mal abwarten und bei der Uni dann einen entsprechenden Antrag stellen. _________________ Fanden Sie meinen Beitrag nützlich? Dann klicken Sie bitte auf den grünen Punkt.
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Dennoch wäre es natürlich ein gesellschaftlicher Regelverstoß, sich ohne 1. Staatsexamen als "Jurist" zu bezeichnen. Bei Bewerbungen wäre das natürlich auch ein peinliche Verfehlung.
In Bayern steht auf den Zeugnissen des ersten Examens, dass man sich "Jurist (Univ.)" nennen darf. Für mich ist es weder ein gesellschaftlicher Regelverstoß noch eine "peinliche Verfehlung" in einer Bewerbung, wenn man es dann auch tut. Immerhin hat man ein juristisches Hochschulstudium erfolgreich hinter sich gebracht.
Den Bachelor für die "Scheinfreiheit" ohne bestandenes 1.StE gibt es bereit an einer norddt. Uni (Hamburg ???) auf Antrag für noch eingeschriebene studenten.
Leider studiere ich in BAWü und bis die Bachelor-Regelung dort übernommn wird, bin ich wohl bereits wegen endgütigen Verlustes des Prüfungsanspruches exmatrikuliert. Und rückwirkend soll es diesen Bachelor nicht geben.
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