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Das war noch nie anders. Man kann nur die schadenfreien Jahre übernehmen, die man sich selbst "er-fahren" hat, und dazu braucht´s einen Führerschein.
Theoretisch könnte das ein Versihcerer auch anders regeln (gesetzliche Vorgaben gibt´s dazu meines Wissens nicht, das ist vertraglich geregelt), aber mir ist kein Versicherer bekannt, der die Tarifbestimmung TB 28 (SFR-Übertragung) anders gestaltet hätte.
Vielleicht hast du das anders in Erinnerung, weil die Rabattstaffel früher etwas anders gestaltet war: bei SF13 (oder so, weiß nicht mehr genau) war Schluss, das war ein Beitragssatz von 40 %. Ab da wurde zwar noch intern weitergezählt, hatte aber keinen Einfluss auf den Beitragssatz. Heute zählen wir bis SF 23, das sind dann 30 % Beitragssatz. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
es ist schon so vollkommen richtig, daß man nur die anzahl von schadenfreien jahren übernehmen kann, wie man auch jahre den führerschein hat.
aus "kulanz" kann der versicherer sagen: "ok, wir erkennen anstatt 12 z.b. 14 oder 16 jahre an.", aber ein anspruch darauf besteht nicht. und das gleiche problem stellt sich dann beim nächsten versichererwechsel wieder. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Verfasst am: 26.08.06, 20:49 Titel: Es kann noch besser kommem..
Fahrer fährt 20( entsprechender SFR) Jahre unfallfrei, verliert dann den Führerschein ( Alkohol Kontrolle kein Unfall ) und macht diesen dann neu, und will dann seinen SFR weiter fahren. Pustekuchen er fängt von vorne an, der SFR ist weg, weil das "Neue Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis zählt.
d.h. die Fahrerlaubnis wurde nach der Kontrolle vollständig entzogen und es gab nicht nur einen vorübergehenden Einzug des FS? _________________ MfG,
Duisburger
Ja, nach einem Entzug der Fahrerlaubnis ist das so, wie Qualle schildert.
Nach einer X-monatigen Sperre und der evtl. vorübergehenden Fahrzeugabmeldung läuft alles wie gehabt weiter.
Allerdings fragen Versicherer nach einer längeren Kraftfahrzeug-Askese i.d.R. lediglich nach der Vorversicherung. Bei jüngeren Verträgen bleibt der er-fahrene SF 6 Jahre erhalten. Wenn der Vorvertrag einen SFR aufweist, wird er übernommen, ohne daß nach einer Führerscheinkopie gefragt wird (wie z.B. bei der Führerscheinregelung).
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