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SFR max. auf Führerscheinhaltedauer begrenzt?

 
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MaggieA
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Anmeldungsdatum: 08.04.2005
Beiträge: 209

BeitragVerfasst am: 24.08.06, 05:45    Titel: SFR max. auf Führerscheinhaltedauer begrenzt? Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen: A überträgt seine 20 Schadensfreie Jahre (SFR) auf B. B hat erst seit 12
Jahren den Führerschein.

Nun sagt die Versicherung, dass 8 Jahre damit verloren gegangen sind, weil B maximal
die Zeit seiner Fahrpraxis angerechnet werden kann, also 12 SFR.

Ich habe das anders in Erinnerung...

Ist das möglich?
Kann das jede Versicherung selber bestimmen?
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 24.08.06, 06:12    Titel: Antworten mit Zitat

Das war noch nie anders. Man kann nur die schadenfreien Jahre übernehmen, die man sich selbst "er-fahren" hat, und dazu braucht´s einen Führerschein.

Theoretisch könnte das ein Versihcerer auch anders regeln (gesetzliche Vorgaben gibt´s dazu meines Wissens nicht, das ist vertraglich geregelt), aber mir ist kein Versicherer bekannt, der die Tarifbestimmung TB 28 (SFR-Übertragung) anders gestaltet hätte.

Vielleicht hast du das anders in Erinnerung, weil die Rabattstaffel früher etwas anders gestaltet war: bei SF13 (oder so, weiß nicht mehr genau) war Schluss, das war ein Beitragssatz von 40 %. Ab da wurde zwar noch intern weitergezählt, hatte aber keinen Einfluss auf den Beitragssatz. Heute zählen wir bis SF 23, das sind dann 30 % Beitragssatz.
_________________
Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 24.08.06, 06:31    Titel: Antworten mit Zitat

evtl. können noch "kfz-vorversicherungszeiten", z.b. vom mofa oder moped, angerechnet werden, dann ist aber schluß
_________________
MfG,
Duisburger

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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 24.08.06, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

es ist schon so vollkommen richtig, daß man nur die anzahl von schadenfreien jahren übernehmen kann, wie man auch jahre den führerschein hat.

aus "kulanz" kann der versicherer sagen: "ok, wir erkennen anstatt 12 z.b. 14 oder 16 jahre an.", aber ein anspruch darauf besteht nicht. und das gleiche problem stellt sich dann beim nächsten versichererwechsel wieder.
_________________
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Qualle
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.03.2006
Beiträge: 236

BeitragVerfasst am: 26.08.06, 20:49    Titel: Es kann noch besser kommem.. Antworten mit Zitat

Fahrer fährt 20( entsprechender SFR) Jahre unfallfrei, verliert dann den Führerschein ( Alkohol Kontrolle kein Unfall ) und macht diesen dann neu, und will dann seinen SFR weiter fahren. Pustekuchen er fängt von vorne an, der SFR ist weg, weil das "Neue Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis zählt.
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 27.08.06, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

d.h. die Fahrerlaubnis wurde nach der Kontrolle vollständig entzogen und es gab nicht nur einen vorübergehenden Einzug des FS?
_________________
MfG,
Duisburger

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Cassidy
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Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 27.08.06, 23:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, nach einem Entzug der Fahrerlaubnis ist das so, wie Qualle schildert.

Nach einer X-monatigen Sperre und der evtl. vorübergehenden Fahrzeugabmeldung läuft alles wie gehabt weiter.

Allerdings fragen Versicherer nach einer längeren Kraftfahrzeug-Askese i.d.R. lediglich nach der Vorversicherung. Bei jüngeren Verträgen bleibt der er-fahrene SF 6 Jahre erhalten. Wenn der Vorvertrag einen SFR aufweist, wird er übernommen, ohne daß nach einer Führerscheinkopie gefragt wird (wie z.B. bei der Führerscheinregelung).
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