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Verfasst am: 24.08.06, 10:03 Titel: hätte Käufer recht oder wie würde es gehen?
Hallo
Würde ich ein Lautsprecher-Set bei Internetauktionshaus [Name geändert] versteigern, bei denen ich in der Artikelbeschreibung einen Lieferumfang aufschreibe. In der steht, dass ich Lautsprecher und einen Subwoofer verkaufe.
Jedoch ein Bild einfügen würde, welches einen Subwoofer mit Standfüsschen abbildet.
Wäre ich verpflichtet diese Füsse zu besorgen oder könne der Käufer diese selbst besorgen und mir diese in Rechnung stellen.
Wäre dieser Käufer im Recht, weil es auf dem Bild sichtbar ist oder nicht?
Wenn ich in diesme Falle eine Rücknahme anbieten würde, wäre das in Ordnung, oder könnte der Käufer darauf beharren dass ich die Füsschen bezahlen muss?
Sie hätten den original thread nur ordentlich editieren müssen und nicht einen neuen eröffnen bei welchem es Ihenn wiederum nicht geling sich an die Forenregeln zu halten.
Schilden Sie den Fall aus der Sicht einer dritten Person:
Angenommen A versteigert ein Lautsprecher -Set.........!
Allgemein:
Wenn durch die Abbildung beim Käufer der Anschein erweckt wird, dass es sich bei dem Bild um die besagten Lautsprecher handelt, so hat dieser Recht, außer es wurde angegeben "Abbildung muss nicht Original entsprechen" o.ä.. _________________ MfG
Eichyl
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angenommen es wäre kein Hinweis das das Original vom Bild abweicht, dann hätte der Käufer B das recht einen Schadensersatz zu fordern oder kann der Verkäufer A anbieten den Artikel zurückzunehmen.
Verkäufer A muss doch auch das Recht haben zu sagen, es sei zu teuer die Füsse zu kaufen, deshalb nimmt er es zurück oder nicht?
Naja, ich kann kein Auto verkaufen wo der käufer ein Bild sieht, wo es Reifen hat und verkaufe es ohne Reifen, es geht lediglich darum ob der Käufer durch die Abbildung strickt der annahme gehen konnte, dass es sich u genau diese Lautsprecher handelt.
Der Käufer hat im Falle eines Mangels (was hier der Fall sein dürfte), das Recht auf Nachbesserung, und kann diese auch einfordern. Da wie ich denke man als Käufer schon davon ausgeht, dass ich von der Abbildung abbleiten kann wie sie Lautsprecher aussehen und auch bei einem Privatkauf die abbgebildete Ware erwarten darf. _________________ MfG
Eichyl
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