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Sambalady noch neu hier
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 4
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Verfasst am: 24.08.06, 15:00 Titel: Bierausschank von 17. Jährigen |
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Hallo zusammen,
ich bin neu hier und auf dieses Forum gestosen weil ich eine Frage habe.
Und zwar:
Ein Kollege von mir wird demnächst eine kleine öffentliche Veranstalltung organisieren die hauptsächlich für Jugendliche gedacht ist.
Es werden dort auch alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.
Meine/seine Frage ist nun ob er nun am Bier Ausschank zwei 17 Jährige Bekannte von Ihm dort ausschenkeln lassen darf. Also es betrifft nur den Bierausschank, keine Spirituosen.
Meiner Meinung nach schon, da Bier ja auch an 16 Jährige verkauft werden darf, oder liege ich da falsch?
Vielen Dank
Grüße
SLady |
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ZetPeO FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.07.2006 Beiträge: 2166
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Verfasst am: 24.08.06, 20:55 Titel: |
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@Sambalady
findet das ganze in Bayern statt brauchen Sie sich um eine
Altersgrenze überhaupt keine Sorgen machen.
An der Schule einer mir sehr gut bekannten Person „T“
(Forenregel ),richten bei der offiziellen Abiturschlussfeier
die Jahrgangsstufe 11 und 12 diese aus.
Dort wird Wein, Bier und Schnaps ausgeschenkt.
Wenn die Schule dies schon offiziell genehmigt ...
also machen Sie sich mal keine Sorgen.
§§ keine Ahnung!
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten. |
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Sambalady noch neu hier
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 4
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Verfasst am: 24.08.06, 21:46 Titel: |
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Ja, das findet in Bayern statt.
Weis vielleicht auch zufällig jemand wo ich das ganze nachlesen kann? |
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ZetPeO FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.07.2006 Beiträge: 2166
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Verfasst am: 24.08.06, 22:02 Titel: |
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Rufen Sie auf keinen Fall beim örtlichen Schützenverein an.
Nein im Ernst, ich glaube, kurze Nachfrage beim Bürgermeister
falls kleiner Ort, wenn nicht das Rathaus, Abteilung Bürgerservice.
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten. |
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michel65 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.07.2006 Beiträge: 106
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Verfasst am: 25.08.06, 12:57 Titel: |
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es ist erlaubt.
es dürfen ja auch 17jährige in der gastronomie arbeiten und ausschenken. |
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Sambalady noch neu hier
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 4
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Verfasst am: 28.08.06, 08:44 Titel: |
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ok, vielen Dank dann wäre das schon mal geklärt,
aber wie sieht es aus wenn diese U18 bis 4 Uhr morgens ausschenken sollen? |
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Sambalady noch neu hier
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 4
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Verfasst am: 28.08.06, 13:44 Titel: |
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da der das ganze wasserdicht haben will,
könnt ihr mir evtl sagen wo genau ich das nachlesen kann, dass unter 18 Jährige Bier ausschenken dürfen?
Bzw. wo genau kann ich da suchen?
Vielen Dank schon mal!!!!
Grußle  |
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karli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2006 Beiträge: 2440 Wohnort: Ronneburg
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Verfasst am: 28.08.06, 15:48 Titel: |
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Hallo Sambalady,
such doch mal im Jugendschutzgesetz und im Jugendarbeitsschutzgesetz.
Viele Grüsse
karli _________________ Wir machen das mit den Fähnchen! |
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michel65 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.07.2006 Beiträge: 106
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Verfasst am: 31.08.06, 14:03 Titel: |
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unter 18jährige dürfen nicht länger als 24uhr arbeiten.
und die stundenanzahl ist auch begrenzt. |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 02.09.06, 08:55 Titel: |
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Man sollte aber nicht vergessen, dass auch hinter dem Tresen das Jugendschutzgesetz gilt. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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