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Bierausschank von 17. Jährigen

 
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Sambalady
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 24.08.06, 15:00    Titel: Bierausschank von 17. Jährigen Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und auf dieses Forum gestosen weil ich eine Frage habe.
Und zwar:
Ein Kollege von mir wird demnächst eine kleine öffentliche Veranstalltung organisieren die hauptsächlich für Jugendliche gedacht ist.
Es werden dort auch alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.
Meine/seine Frage ist nun ob er nun am Bier Ausschank zwei 17 Jährige Bekannte von Ihm dort ausschenkeln lassen darf. Also es betrifft nur den Bierausschank, keine Spirituosen.

Meiner Meinung nach schon, da Bier ja auch an 16 Jährige verkauft werden darf, oder liege ich da falsch?

Vielen Dank

Grüße

SLady
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ZetPeO
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 24.08.06, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

@Sambalady

findet das ganze in Bayern statt brauchen Sie sich um eine
Altersgrenze überhaupt keine Sorgen machen. Winken

An der Schule einer mir sehr gut bekannten Person „T“
(Forenregel Mit den Augen rollen Lachen ),richten bei der offiziellen Abiturschlussfeier
die Jahrgangsstufe 11 und 12 diese aus.
Dort wird Wein, Bier und Schnaps ausgeschenkt.
Wenn die Schule dies schon offiziell genehmigt ...
also machen Sie sich mal keine Sorgen.
§§ keine Ahnung!

Gr.

ZetPeO
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Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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Sambalady
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 24.08.06, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das findet in Bayern statt.

Weis vielleicht auch zufällig jemand wo ich das ganze nachlesen kann?
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ZetPeO
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 24.08.06, 22:02    Titel: Antworten mit Zitat

Rufen Sie auf keinen Fall beim örtlichen Schützenverein an. Lachen
Nein im Ernst, ich glaube, kurze Nachfrage beim Bürgermeister
falls kleiner Ort, wenn nicht das Rathaus, Abteilung Bürgerservice.

Gr.

ZetPeO
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michel65
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.07.2006
Beiträge: 106

BeitragVerfasst am: 25.08.06, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

es ist erlaubt.
es dürfen ja auch 17jährige in der gastronomie arbeiten und ausschenken.
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Sambalady
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.08.06, 08:44    Titel: Antworten mit Zitat

ok, vielen Dank dann wäre das schon mal geklärt,
aber wie sieht es aus wenn diese U18 bis 4 Uhr morgens ausschenken sollen?
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Sambalady
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.08.06, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

da der das ganze wasserdicht haben will, Geschockt
könnt ihr mir evtl sagen wo genau ich das nachlesen kann, dass unter 18 Jährige Bier ausschenken dürfen?
Bzw. wo genau kann ich da suchen?

Vielen Dank schon mal!!!!

Grußle Cool
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 28.08.06, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sambalady,
such doch mal im Jugendschutzgesetz und im Jugendarbeitsschutzgesetz.

Viele Grüsse
karli
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Wir machen das mit den Fähnchen!
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michel65
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.07.2006
Beiträge: 106

BeitragVerfasst am: 31.08.06, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

unter 18jährige dürfen nicht länger als 24uhr arbeiten.
und die stundenanzahl ist auch begrenzt.
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 02.09.06, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

Man sollte aber nicht vergessen, dass auch hinter dem Tresen das Jugendschutzgesetz gilt.
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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