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Schadensregulierung

 
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davidv3
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.09.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 01.09.06, 09:37    Titel: Schadensregulierung Antworten mit Zitat

hallöchen ihr lieben,fogende frage

in meiner wohnung ist ein schaden aufgetreten in der höhe x(beschädigung der dielung).
die regulierung ist soweit klar und der schaden wurde von der versicherung anerkannt.
folgendes problem besteht jetzt,die versicherung will mir jetzt eine firma aufs auge drücken die den schaden beheben soll.
muss ich dies annehmen oder kann es auch die firma meines vertrauens sein?

zweites problem könnte dadurch entstehen das mein vermieter mir vorschreiben kann welche firma ich nehmen muss,da die wbg.genau buch führt wie oft die dielungen in ihren objekten abgezogen(geschliffen)wurden.
der zweck ist jener das die dielen nicht zu dünn werden und brechen nach öfteren schleifen.

bin ich damit den versicherungsanspruch los?

ps.:da es sich ja hier nicht um eine rechtsberatung handelt habe ich es mal in der ich form geschrieben,sollte dies falsch sein bitte anmerkung schreiben dann formuliere ich um.
mit freundlichen grüssen
david
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 01.09.06, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

man muß den vorschlag der versicherung nicht annehmen, man kann beauftragen wen man will,
aber, die versicherung wird wohl nur in höhe der kosten zahlen, die die von ihr vorgeschlagene firma veranschlagt.

es sei denn, die vom mieter oder der wbg beauftragte firma ist noch günstiger.
_________________
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Cassidy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 01.09.06, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Um welche Art Schaden handelt es sich denn?

Um einen Mietsachschaden, also Privathaftpflicht, oder um einen Gebäudeschaden, weil ein fest verlegter Dielenboden Gebäudebestandteil ist?
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 01.09.06, 12:39    Titel: Re: Schadensregulierung Antworten mit Zitat

davidv3 hat folgendes geschrieben::

...mein vermieter mir vorschreiben kann welche firma ich nehmen muss...


kann er, ihm gehört schließlich die dielung.
_________________
MfG,
Duisburger

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davidv3
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.09.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 01.09.06, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

Cassidy hat folgendes geschrieben::
Um welche Art Schaden handelt es sich denn?

Um einen Mietsachschaden, also Privathaftpflicht, oder um einen Gebäudeschaden, weil ein fest verlegter Dielenboden Gebäudebestandteil ist?


es geht über privathaftplicht des verursachers die den schaden übernimmt,frage war nur ob ich die firma der versicherung nehmen muss wegen den vorschriften der wbg der firmenwahl.
wenn ich mich jetzt nach der wbg richte und die firma nehme verliere ich dann den versicherungsanspruch?

aber ich denke talla hat diese frage ausreichend beantwortet,sollte jemand einen fehler entdecken in der antwort bitte richtigstellen,ansonsten ist meine frage beantwortet und ich bedanke mich ganz herzlich bei euch für die antworten und euer interesse.

mit freundlichen grüssen aus berlin
david
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